Verkauf von Haus wegen Pflegefall - wofür Erlös einsetzbar? Betreuerschaft und Sozialamt...

11. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
pa506494-16
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf von Haus wegen Pflegefall - wofür Erlös einsetzbar? Betreuerschaft und Sozialamt...

Guten Abend zusammen,

wir haben gerade eine sehr belastende familiäre Situation und ich freue mich über jeden Rat:

Mein Vater(80) ist geschieden, hat vier Kinder und lebt seit vielen Jahren alleine in seinem kleinen Einfamilienhaus. Leider ist er aufgrund seiner Demenz ein Pflegefall und hat Pflegegrad 3. Er hat eine Rente von nur ca. 1000€. Er hat nur noch wenige tausend € auf dem Konto, welche maximal für 5 Monate Pflegeheimaufenthalt ausreichen. Er ist nicht mehr geschäftsfähig und ich habe eine Vollmacht (nicht notariell). Meine Geschwister und Ich können uns nicht mehr um ihn kümmern, da wir alle berufstätig sind und relativ weit entfernt wohnen (alle verdienen weniger als 100k€/Jahr). Wir wollen ihn nun entweder
1a) in ein schönes Pflegeheim in unserer Stadt geben (Eigenanteil 3000)
oder
1b) eventuell eine 24h-Pflegekraft einsetzen, damit er noch ein paar Jahre daheimbleiben kann

Ich hatte vor einigen Monaten schonmal eine Frage gestellt, in welcher es darum ging, ob es realistisch ist, irgendwie einen Kredit aufzunehmen (mit Hypothek aufs Haus) um damit eine 24h-Pflegekraft zu finanzieren. Diesen Plan haben wir verworfen und uns dazu entschlossen das Haus zu verkaufen.

Nun ist es ja so, dass man das Haus ja entweder in nächster Zeit zu einem guten Preis
2a) an jemand Fremdes verkaufen kann oder
2b) eventuell das Haus auch innerhalb der Familie verkaufen könnte oder? (In diesem Fall wäre es natürlich wünschenswert einen relativ geringen Verkaufspreis zu haben)

Es ist so, dass wir auch alle irgendwie an dem Haus hängen und wir uns noch nicht ganz sicher sind, ob es eventuell in der Zukunft jemand der "Kinder", z.B. Ich oder meine Schwester, übernehmen möchte (oder es eventuell in unserem Besitz bleibt und wir es vermieten oder ob wir es einfach zu einem späteren Zeitpunkt weiterverkaufen und wir uns dafür dann aber einfach mehr Zeit lassen können) Eventuell wäre es dann auch möglich, dass mein Vater noch ein paar Jahre in seinem Haus gepflegt wird von einer 24h-Pflegekraft (Kosten ca. 2800€/Monat)... man würde ihm natürlich ein Wohnrecht einräumen in diesem Fall.

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann müsste ich auf jeden Fall für den Hausverkauf beim Amtsgericht die Betreuerschaft für meinen Vater beantragen, damit ich sein Haus (zu seinem Wohle) verkaufen darf.

Da ich in dieser Thematik leider teilweise vollkommen ahnungslos bin möchte ich hierzu folgende Fragen stellen:

Frage 1: Wenn ich der vom Amtsgericht eingesetzte Betreuer bin und ich (oder ein Makler) das Haus verkaufe – was geschieht mit dem Verkaufserlös? Wird das dann einfach auf das Konto meines Vaters überwiesen? Oder auf ein Treuhandkonto oder sowas?

Frage 2: Angenommen ich würde das Haus zum Beispiel meiner Schwester verkaufen – wie „günstig" dürften wir es verkaufen, damit wir später, falls das Geld ausgeht und das Sozialamt beanspruchen wollen keine Probleme bekommen? Muss man sich beim Preis an den aktuellen (sehr hohen) Immobilienpreisen orientieren oder etwa an den gemittelten Preisen über z.B. 10Jahren? (das Haus ist etwa 160.000 bis 220.000 wert)

Frage 3: a) Welche Ausgaben dürfte ich als Betreuer mit dem Verkaufserlös des Hauses tätigen?
b) Und wer überprüft das?
c) Muss ich mich dann bei jeder Ausgabe mit den Geschwistern abstimmen oder sonst irgendwo genehmigen lassen?
d) Falls in ein paar Jahren das Geld ausgeht und das Sozialamt zum Einsatz kommen muss… wofür darf ich dann Geld ausgegeben haben, damit ich hier keine „Probleme" bzw. Rückforderungen erhalte? (Beispiel: mein Vater lebt vorerst zuhause, die Heizung geht kaputt oder z.B. Ausgaben für eine zusätzliche 450€-Betreuungskraft)
e) Wäre es rechtlich überhaupt möglich eine 24h-Pflegekraft vom Verkaufserlös zu finanzieren? (falls wir das Haus innerhalb der Familie verkaufen und wir unserem Vater ein Wohnrecht für ein paar Jahre geben)
f) oder müsste er zwangsläufig in einem Pflegeheim versorgt werde?

Frage4:
Angenommen wir entscheiden uns dazu, dass mein Vater ins Pflegeheim kommt und wir das Haus an jemand Fremdes verkaufen wollen…
a) Gibt es die Möglichkeit das gesamte Procedere mit dem Hausverkauf von einem Betreuer des Amtsgerichts durchführen zu lassen? Was geschieht dann mit dem Verkaufserlös und wer verwaltet diesen dann?
b) Gibt es die Möglichkeit, dass meine Familie dann aber dennoch noch über die medizinischen Belange bzw. Unterbringung meines Vaters entscheiden darf und nur die finanzielle Seite vom Amtsgericht gehandhabt wird?
(z.B. Auswahl des Pflegeheims)

Entschuldigt die vielen Fragen. Ihr seht dass ich mit der Thematik komplett überfordert bin. Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen.



-- Editiert von pa506494-16 am 11.04.2021 20:56

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8044 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann müsste ich auf jeden Fall für den Hausverkauf beim Amtsgericht die Betreuerschaft für meinen Vater beantragen, damit ich sein Haus (zu seinem Wohle) verkaufen darf.

Das ist richtig.
Zitat:
Wenn ich der vom Amtsgericht eingesetzte Betreuer bin und ich (oder ein Makler) das Haus verkaufe – was geschieht mit dem Verkaufserlös? Wird das dann einfach auf das Konto meines Vaters überwiesen? Oder auf ein Treuhandkonto oder sowas?

Der Kaufpreis kann auf ein Konto des Vaters gezahlt werden.
Zitat:
Angenommen ich würde das Haus zum Beispiel meiner Schwester verkaufen – wie „günstig" dürften wir es verkaufen, damit wir später, falls das Geld ausgeht und das Sozialamt beanspruchen wollen keine Probleme bekommen? Muss man sich beim Preis an den aktuellen (sehr hohen) Immobilienpreisen orientieren oder etwa an den gemittelten Preisen über z.B. 10Jahren? (das Haus ist etwa 160.000 bis 220.000 wert)

Der Verkauf muss vom Betreuungsgericht genehmigt werden (das hätte man sich mit einer notariellen Vollmacht "sparen" können). Verkauft werden muss zum Verkehrswert, sonst gibt es keine Genehmigung.
Zitat:
b) Und wer überprüft das?
c) Muss ich mich dann bei jeder Ausgabe mit den Geschwistern abstimmen oder sonst irgendwo genehmigen lassen?

Der Betreuer wird vom Betreuungsgericht überwacht und muss jährlich Rechnung legen.
.
Zitat:
Gibt es die Möglichkeit das gesamte Procedere mit dem Hausverkauf von einem Betreuer des Amtsgerichts durchführen zu lassen?

Beim Amtsgericht gibt es keine Betreuer. Es werden Betreuer bestellt und überwacht. Als Betreuer kann auch ein Angehöriger eingesetzt werden. Wenn kein Angehöriger das übernehmen kann/will, kann ein Berufsbetreuer eingesetzt werden (Kosten).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von pa506494-16):
Frage 1: Wenn ich der vom Amtsgericht eingesetzte Betreuer bin und ich (oder ein Makler) das Haus verkaufe – was geschieht mit dem Verkaufserlös? Wird das dann einfach auf das Konto meines Vaters überwiesen? Oder auf ein Treuhandkonto oder sowas?

Auf ein Konto des Vaters.

Zitat (von pa506494-16):
Frage 2: Angenommen ich würde das Haus zum Beispiel meiner Schwester verkaufen – wie „günstig" dürften wir es verkaufen, damit wir später, falls das Geld ausgeht und das Sozialamt beanspruchen wollen keine Probleme bekommen? Muss man sich beim Preis an den aktuellen (sehr hohen) Immobilienpreisen orientieren oder etwa an den gemittelten Preisen über z.B. 10Jahren? (das Haus ist etwa 160.000 bis 220.000 wert)

Wenn die Veräußerung über eine Betreuung läuft, dann ist der Verkehrswert entscheidend. Hierzu ist ein Gutachten einzuholen.

Zitat (von pa506494-16):
Frage 3: a) Welche Ausgaben dürfte ich als Betreuer mit dem Verkaufserlös des Hauses tätigen?

Die Frage ist, ob eine generelle Betreuung gewünscht ist, oder nur für den Hausverkauf.
Wenn eine generelle Betreuung gewünscht ist muss auf die Vorsorgevollmacht verzichtet werden.
Eine Vorsorgevollmacht schließt eine Betreuung aus, soweit auch mit dieser Vollmacht vertreten werden kann.

Als Betreuer mit dem Aufgabenkreis der Vermögensangelegenheiten darfst du alle Ausgaben tätigen, die im Interesse deines Vaters liegen.

Zitat (von pa506494-16):
b) Und wer überprüft das?

Das Betreuungsgericht.
Du als Sohn wärst jedoch ein befreiter Betreuer und müsstest nicht jedes Jahr eine ausführliche Rechnungslegung einreichen.
Kontoauszüge und Belege sind auf Anforderung des Betreuungsgerichts jedoch vorzulegen.
Zitat (von pa506494-16):

c) Muss ich mich dann bei jeder Ausgabe mit den Geschwistern abstimmen oder sonst irgendwo genehmigen lassen?

Die Geschwister sind irrelevant. Die normalen Ausgaben müssen nicht genehmigt werden.
Zitat (von pa506494-16):


a) Gibt es die Möglichkeit das gesamte Procedere mit dem Hausverkauf von einem Betreuer des Amtsgerichts durchführen zu lassen? Was geschieht dann mit dem Verkaufserlös und wer verwaltet diesen dann?

Betreuer sind freiberuflich tätig und nicht beim Amtsgericht angestellt.
Der Verkaufserlös fließt auf ein Konto des Betreuten und wird vom Betreuten selbst bzw. dem Betreuer (soweit er den Aufgabenkreis der Vermögensangelegenheiten inne hat) verwaltet.
Zitat (von pa506494-16):


Gibt es die Möglichkeit, dass meine Familie dann aber dennoch noch über die medizinischen Belange bzw. Unterbringung meines Vaters entscheiden darf und nur die finanzielle Seite vom Amtsgericht gehandhabt wird?

Ja.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3542 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von pa506494-16):
1b) eventuell eine 24h-Pflegekraft einsetzen, damit er noch ein paar Jahre daheimbleiben kann


Eine 24 Stundenkraft arbeitet 40 Stunden in der Woche und ist keine Pflegekraft, sondern eine Haushaltshilfe. Sie können etwas Pflege leisten, je nach Erkrankung. Bei Bettlägerigkeit wird man einen Pflegedienst benötigen.

Eine Betreuung können sie aufteilen. Medizinischer Teil - finanzieller Teil. Bei einem Betreuer z.B. für finanzielle Angelegenheiten haben sie kein Mitspracherecht mehr, auch wenn ihnen etwas nicht passt.

Sollte der Vater ins Pflegeheim gehen, könnte sein Haus vermietet werden und die Mieteinnahmen mit für die Heimkosten verwendet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von pa506494-16):
und uns dazu entschlossen das Haus zu verkaufen.
Keine Erbrechtsfrage, denn noch lebt der Mann . Erben kommt nach dem Sterben.
Zitat (von pa506494-16):
Ich hatte vor einigen Monaten schonmal eine Frage gestellt,
Ja? Unter anderem Namen?

Empfehlung: Alle Fragen zu Heimkosten und/oder Wohnrecht/Pflege zu Hause---mit dem Hintergrund, dass das Geld ausgeht--- und jemand anders zahlen soll, sind im Unterforum Sozialrecht sehr viel besser aufgehoben. Und vieles ist auch dort schon in anderen Threads nachzulesen.

Immerhin weißt du, dass alle evtl. Unterhaltspflichtigen wegen ihres Einkommens gar nicht für den Vater zahlen müssten, falls das das Geld ausgeht...und der Vater noch immer lebt.

Hausverkauf an Fremde mit Dauerwohnrecht... schwere Aufgabe. Aber auch kein Erbrecht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

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