Hallo,
ich habe zusammen mit meinen Geschwistern eine Immobilie geerbt. Den Erbschein haben wir bereits erhalten und wollten nun einen Makler zur Vermittlung des Anwesens beauftragen.
Im Maklervertrag heißt es, dass wir dem Makler Vollmacht zur Einsicht in alle behördlichen Akten erteilen, inklusive des Grundbuchs, des Finanzamts, Akten der Realgläubiger.
Ich verstehe, dass der Makler Einsicht ins Grundbuch nimmt um sicherzustellen, dass keine Grundschuld auf das Haus eingetragen ist; doch was hat es mit der Einsicht in Akten des Finanzamts auf sich, welche weiteren Behörden würde der Makler kontaktieren?
Danke vorab!
Verkauf von geeberter Immobilie; Makler
24. November 2018
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Frage vom 24. November 2018 | 14:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf von geeberter Immobilie; Makler
Testament oder Erbe?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 24. November 2018 | 17:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Den Frage ich schon noch; doch ich würde vorher gern wissen, worum es geht.
Vorbereitung ist doch wichtig
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#3
Antwort vom 26. November 2018 | 14:45
Von
Status: Beginner (146 Beiträge, 36x hilfreich)
Er wird sich lediglich Informationen beschaffen wollen, ob die Grundsteuer bezahlt ist.
Es wird sich nicht um Informationen handeln, die Personen betreffen.
Da ein potentieller Erwerber für die Grundsteuer (sofern diese nicht bezahlt ist) nachhaftet, wird er so sicherstellen können, dass da alles in Ordnung ist und dies für einen potentiellen Erwerber auch schriftlich nachweisen müssen.
Und jetzt?
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