Verkauf von geerbtem Haus an Bruder - Kosten und Optionen

2. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
go514371-14
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf von geerbtem Haus an Bruder - Kosten und Optionen

Hallo zusammen,

mein Bruder und ich haben zusammen unser Elternhaus geerbt. Ich hätte es gerne verkauft, mein Bruder möchte es allerdings sanieren und selbst bewohnen. Ich habe seinem Wunsch entsprochen und werde meinen Anteil an ihn gegen Zahlung abgeben.

Gibt es verschiedene Optionen diesen Übertrag beim Notar durchzuführen?
Wie hoch werden die Gebühren sein? Bemessen sich diese am Verkehrswert des Hauses abzügl. Verbindlichkeiten oder nur an dem Betrag den mein Bruder und ich verhandelt haben (etwas höher als die Hälfte der Verkehrswerts minus Verbindlichkeit, da ein Verkauf einen deutlich höheren Betrag als der Verkehrswert generiert hätte)?

Wer hat die Notarkosten zu tragen? Aus meiner Sicht entstehen diese nur durch den Wunsch meines Bruders, das Haus zu behalten. Bei einem verkauf würden diese durch den Käufer getragen werden.

Danke und VG

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 968x hilfreich)

Der klassische Weg ist die (Teil) Erbauseinandersetzung. Dann richten sich die Gebühren nach dem Verkehrswert des Hause ohne Schuldenabzug. Die Eintragung des Bruders als Eigentümer beim Grundbuchamt ist kostenlos, wenn bislang noch keine Änderung des Eigentümers erfolgt ist und der Erbfall noch nicht länger als zwei Jahre her ist.
Möglich ist , auch die Erbanteilsübertragung . Das ist aber keine Option, wenn es außer dem Haus noch weitere Werte gibt, da nur der komplette Anteil übertragen werden kann.
Man kann auch alle übrigen Werte verteilen und dann kannst du aus der Erbengemeinschaft gegen Zahlung einer Abfindung ausscheiden (Abschichtung). Diese Form bedarf bei einem Grundstück nur der notariellen Beglaubigung und ist die günstigste Variante, wenn man den Abschichtungsvertrag selber macht und Vertrauen zueinander hat, dass sich jeder an die Vereinbarung hält.
Wer die Kosten trägt ist Verhandlungssache.

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