Hallo,
ich habe zusammen mit meinen Geschwistern Land von unserem Vater geerbt. Wir würden gerne das Land verkaufen, aber leider ist es noch weitere 5 Jahre verpachtet. Dürfen wir als Erbe jetzt den Pachtvertrag vorzeitig kündigen??
Wäre nett, wenn mir jemand einen Tipp geben kann.
Danke!
Verkauf von geerbtem Pachtland
1. April 2015
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Frage vom 1. April 2015 | 19:45
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf von geerbtem Pachtland
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 1. April 2015 | 20:10
Von
Status: Schlichter (7867 Beiträge, 4454x hilfreich)
gelöscht
-- Editiert von cruncc1 am 01.04.2015 20:11
#2
Antwort vom 2. April 2015 | 08:11
Von
Status: Student (2566 Beiträge, 1411x hilfreich)
Hallo,
eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Pachtzeit scheint mir ausgeschlossen, näheres wäre dem Pachtvertrag zu entnehmen.
Außerordentliche Kündigung nach §543 BGB
kommt auch nicht in Frage, da es kein Verschulden des Pächters gibt.
Wes bleibt euch wohl nur übrig, dass Land verpachtet zu veräußern.
Gruß
Andreas
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