Verkaufsfall von Immobilie nach Auseinandersetzung zwischen Erben

14. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Indos
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)
Verkaufsfall von Immobilie nach Auseinandersetzung zwischen Erben

Angenommen in einer Erbengemeinschaft mit gesetzlicher Erbfolge übernimmt der überlebende Elternteil im Rahmen der Auseinandersetzung mit den Kindern die bisher gemeinsam bewohnte Eigentumswohnung und aufgrund der Eigennutzung und hoher Freibeträge durch Zugewinngemeinschaft bleibt die Übernahme steuerfrei.
Nun die Frage:
Könnte der überlebende Elternteil (aus welchen Gründen auch immer) die Eigentumswohnung nach zB 1-2 Jahren an eines der Kinder verkaufen und ausziehen oder besteht dafür irgendein Hinderungsgrund?
Gibt es irgendwelche negative Auswirkungen, abgesehen von den zusätzlichen, nochmaligen Gebühren für Notar, Grundbuch, etc. und möglicherweise nachträglicher Erbschaftssteuerfälligkeit, da noch keine 10 Jahre vergangen sind?

Für eine Klärung dieser Frage wären wir sehr dankbar.
Herzlichen Dank im voraus.




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50308 Beiträge, 17600x hilfreich)

Wenn der Freibetrag für Eigennutzung genutzt wurde, dann ist ein Verkauf vor Ablauf von 10 Jahren steuerschädlich. Es fällt dann nachträglich Erbschaftsteuer an.

Außer den aufgezählten Dingen fallen mir keine weiteren rechtlichen Nachteile ein.

Jedenfalls ist der überlebende Elternteil rechtlich nicht an einem Verkauf gehindert, es sei denn Vereinbarungen aus dem Erbauseinandersetzungsvertrag sprechen dagegen.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Wenn der Elternteil (deutsche Sprache, Eltern werden Teile....) innerhalb der nächsten 10 Jahre pflegedürftig und sozialhilfebedürftig wird und die Wohnung unter Marktpreis verkauft wurde, dann prüft die Grundsicherungsstelle wahrscheinlich nochmal die Angelegenheit.

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