Verkehrtswet

25. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
DRILLIS
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkehrtswet

Hallo,
ein Haus wird auf 1 Tochter alleine übertragen. Lebenslanges Wohnrecht wird eingetragen. Es gibt weitere Kinder. Im Notarvertrag steht ein Verkehrswert von Euro 50.000 Euro sowie eine Jahresmiete von 3.600 Euro. Die Erblasserin war 82 und verstarb kurz nach dem Vertrag.
Wie berechnet sich der Pflichtteil?
Danke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat (von DRILLIS):
Wie berechnet sich der Pflichtteil?


Zunächst einmal sind die Angaben im Notarvertrag nur als grober Richtwert einzustufen, der ausschließlich der Gebührenberechnung dient. Die Angaben weichen u.U. deutlich vom Verkehrswert ab.

Es sollte ein Verkehrswertgutachten über den wahren Wert erstellt werden und darin kann dann auch gleich der wahre Wert des Wohnrechtes ermittelt werden, so dass man eine Grundlage für die Berechnung des Pflichtteils hat.

Es gibt nur ganz wenige Gegenden in Deutschland, in denen man ein ganzes Haus für nur 300€ pro Monat Kaltmiete mieten kann.

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