Hallo,
meine beiden Eltern haben ein Testament (Berliner Testament) beim Notar hinterlegt. Ich habe noch eine Schwester die, so vermute ich, möglichst viel an Barvermögen an sich ziehen möchte. Da meine beiden Eltern geistig noch relativ fit sind ist dies derzeit auch möglich, ohne dass ich hieran etwas ändern kann. Ich möchte nun gerne wissen, angenommen mein Vater verstirbt, wie ist dann der Ablauf? Meine Schwester und ich haben beide Kontovollmacht bei der Bank hinterlegt und wir haben beide eine Vorsorgevollmacht.
Vielen Dank an alle die mir den Ablauf schildern können.
Verlauf bei Berliner Testament
10. Juni 2019
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Frage vom 10. Juni 2019 | 10:28
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlauf bei Berliner Testament
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#1
Antwort vom 10. Juni 2019 | 14:21
Von
Status: Unbeschreiblich (31936 Beiträge, 5625x hilfreich)
Zum Berliner Testament hat das Netz ganz viele Infos. zB diese: https://www.finanztip.de/berliner-testament/ZitatVielen Dank an alle die mir den Ablauf schildern können. :
Logischerweise ist dann deine Mutter die Erbin. Die hat zu bestimmen, wie es weitergeht. Oder beide Eltern haben schon verfügt, wie es nach dem Tod eines Ehepartners weitergeht.Zitatangenommen mein Vater verstirbt, wie ist dann der Ablauf? :
Für wen?ZitatMeine Schwester und ich haben beide Kontovollmacht bei der Bank hinterlegt und wir haben beide eine Vorsorgevollmacht. :
#2
Antwort vom 10. Juni 2019 | 17:42
Von
Status: Schlichter (7996 Beiträge, 4497x hilfreich)
Zitat:Hallo,meine beiden Eltern haben ein Testament (Berliner Testament) beim Notar hinterlegt.
Das Testament wird beim Notar beurkundet; dieser gibt es dann zwingend in die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht,.
Zitat:Da meine beiden Eltern geistig noch relativ fit sind ist dies derzeit auch möglich, ohne dass ich hieran etwas ändern kann.
Deine Eltern können mit ihrem Vermögen tun und lassen, wass sie wollen - z.B. auch Schenkungen vornehmen.
Zitat:Ich möchte nun gerne wissen, angenommen mein Vater verstirbt, wie ist dann der Ablauf?
Das Testament wird vom Nachlassgericht eröffnet und die Beteiligten werden hiervon informiert. Deine Mutter ist Alleinerbin. Deine Schwester und du habt einen Pflichtteilsanspruch (hier je 1/8 in bar), den ihr innerhalb von drei Jahren bei eurer Mutter einfordern könnt. Man sollte allerdings beachten, ob das Testament eine "Strafklausel" enthält.
Zitat:Meine Schwester und ich haben beide Kontovollmacht bei der Bank hinterlegt und wir haben beide eine Vorsorgevollmacht.
Dann haben eine Eltern Vorsorge getroffen.
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#3
Antwort vom 10. Juni 2019 | 19:04
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16804x hilfreich)
Zitat:Meine Schwester und ich haben beide Kontovollmacht bei der Bank hinterlegt
Eine solche Kontovollmacht berechtigt nicht dazu, sich zu eigenen Gunsten am Konto des Vollmachtgebers zu bedienen.
-- Editiert von hh am 10.06.2019 19:05
#4
Antwort vom 11. Juni 2019 | 14:52
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas Testament wird vom Nachlassgericht eröffnet und die Beteiligten werden hiervon informiert. Deine Mutter ist Alleinerbin. Deine Schwester und du habt einen Pflichtteilsanspruch (hier je 1/8 in bar), den ihr innerhalb von drei Jahren bei eurer Mutter einfordern könnt. Man sollte allerdings beachten, ob das Testament eine "Strafklausel" enthält. :
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Es ging mir in der Tat um diesen Ablauf. Was das Berliner Testament bedeutet hatte ich natürlich bereits im Internet recherchiert.
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