Verliehendes Geld aus Erbschaft zurückfordern?

16. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Peer123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)
Verliehendes Geld aus Erbschaft zurückfordern?




Hallo.

Innerhalb einer Erbschaft, die ich gemacht habe, steht unter anderem ein Geldbetrag offen, den der Verstorbene einem Bekannten geliehen hatte. Ein privater Darlehensvertrag mit festgelegtem Zeitpunkt, an dem die Summe auf einmal zurückgezahlt werden soll, wurde zwischen den beiden abgeschlossen.

Nun habe ich ja dieses Geld auch geerbt, jedoch würde ich mir das Geld gerne vor dem vereinbarten Zeitpunkt zurückzahlen lassen.
Es sieht so aus, dass derjenige, der das Geld geliehen bekam, das Geld nicht ausgegeben, sondern angelegt hat.
Bin ich als Erbe verpflichtet, mich an den zwischen dem Verstorbenen und seinem Bekannten vereinbarten Rückzahlungszeitpunkt zu halten? Oder kann ich es auch jetzt einfordern?
Diesem Bekannten würden dadurch ja keine Nachteile entstehen, sondern nur weitere Zinsen entgehen und ehrlich gesagt sehe ich es auch nicht so ganz ein, warum er noch einige Jahre Zinsen für mein geerbtes Geld erhält.

Kennt jemand die Rechtslage für so einen Fall?

Danke

MfG




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8588 Beiträge, 4665x hilfreich)

Die Erben treten in den geschlossenen Vertrag ein und müssen sich daran halten.

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#2
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 608x hilfreich)

Ich würde auf jeden Fall mit dem Darlehnsnehmer sprechen und ihn darauf hinweisen, das du der Erbe bist, und das er das Geld bei Fälligkeit an dich zahlen muß.

Wenn der Verstorbene dem Bekannten Geld geliehen hat, ohne dafür Zinsen zu nehmen, dann ist das so, daran mußt du dich halten.

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#3
 Von 
guest-12302.10.2011 16:55:35
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 93x hilfreich)

Du hat die Rechte und auch die Pflichten als Erbe übernommen. Der Vertrag läuft bis zu dessen Ende weiter wie vereinbart.

quote:
und ehrlich gesagt sehe ich es auch nicht so ganz ein, warum er noch einige Jahre Zinsen für mein geerbtes Geld erhält.


Weil das der Wille des Verstorbenen war !?!

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3799x hilfreich)



@Peer123: Was wäre wenn der Darlehensnehmer fragte:

<I>Bin ich als Darlehensnehmer verpflichtet, mich an den zwischen dem Verstorbenen und mir vereinbarten Rückzahlungszeitpunkt zu halten? Oder kann ich es auch beahlten?</I>

Verteinbarungen sind einzuhalten - von beiden Seiten.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41099x hilfreich)

quote:
Diesem Bekannten würden dadurch ja keine Nachteile entstehen, sondern nur weitere Zinsen entgehen

Und das soll kein Nachteil sein?



quote:
ehrlich gesagt sehe ich es auch nicht so ganz ein, warum er noch einige Jahre Zinsen für mein geerbtes Geld erhält.

Warum nicht? Es ist doch angeblich kein Nachteil wenn man das Geld nicht hat???



quote:
Kennt jemand die Rechtslage für so einen Fall?

Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten
Dies gilt auch für geerbte Verträge.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#6
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 996x hilfreich)

Der Erbe ist Rechtsnachfolger des Erblassers und tritt demzufolge in dessen Rechte ein, d.h. daß er auch den Vertrag erfüllen muß.

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