Vermächtnis oder Auflage ?

2. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
arcangel71
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 29x hilfreich)
Vermächtnis oder Auflage ?

Ein Firmeninhaber hat handschriftlich folgendes im Testament hinterlassen ...

"Frau XY behält ihre Funktion in der Firma.

Frau XY erhält für 7 Jahre nach Jahresabschluss eine Dividende vom Netto Gewinn i.H.v 50 %"


Ist diese ein Vermächtbnis oder eher eine Auflage ?

-- Editiert von arcangel71 am 02.06.2008 09:35:00

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Was gibt es denn sonst noch zu erben? Und wer sind die Erben? Warum wurde Frau XY bedacht?
Bezüglich der Firma, kann der Erblasser diese Auflage (behält ihre Funktion in der Firma) natürlich geben. Netto-Gewinn-Beteiligung dürfte natürlich nicht mehr ausmachen wie die Erbschaft der anderen.
Aber es kommt dann auch noch auf das Firmenkonstrukt des Betriebes an (GmbH, KG usw).

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#2
 Von 
arcangel71
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 29x hilfreich)

Die Firma ist eine GmbH. Der Alleinerbe soll diese Firma weiterführen.

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Und wer ist Frau XY? Buchhalterin, Geschäftsführerin?
Aus was besteht das restliche Erbe?
Für Firmen kann man (glaube ich) Auflagen geben, die bis zu 30 Jahre bindend sind.
Was für Frau XY aber übel ist, wenn ein geschickter Mensch den Netto-Gewinn durch geschickte Aktionen reduziert (und zwar legal).

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#4
 Von 
arcangel71
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 29x hilfreich)

Frau XY ist Angestellte, leitet aber faktisch den "Laden".

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