Vermächtnis von Geldbeträgen

16. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
MartinaB.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermächtnis von Geldbeträgen

Hallo,

ich habe die folgende Anfrage: mein Vater ist verstorben, Alleinerbe bin ich. Mein Vater hat nach dem Tod meiner Mutter, neu geheiratet, diese Frau, die leider bereits auch verstorben ist, hat aus erster Ehe 3 Kinder mit in die Ehe gebracht.

Das Erbe besteht aus einer Eigentumswohnung samt Einrichtung sowie einem Schrebergarten und einem Auto.

Nun hat mein Vater in seinen Testament folgendes Vermächtnis festgelegt: Die 3 Kinder seiner verstorbenen Frau sollen von mir je einen festgelegten baren Betrag erhalten.
Eine Freundin soll genau festgelegte Schmuckstücke erhalten und sein Jugend-Freund den antiken Wohnzimmerschrank sowie eine Sammlung.
Des weiteren ist festgelegt das, sollte ein Gegenstand nicht mehr vorhanden sein kein Ersatzanspruch besteht.

Die Gegenstände existieren und ich kann sie weitergeben. Es existiert aber kein bares Geld und keine Konten die die zu zahlenden Geldbeträge abdecken können.
Muss ich die baren Beträge an meine Stiefgeschwister aus dem gesamten Nachlas bestreiten (ggfls. etwas verkaufen?) oder nur von dem Bargeld?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Martina

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Muss ich die baren Beträge an meine Stiefgeschwister aus dem gesamten Nachlas bestreiten (ggfls. etwas verkaufen?

ja

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Die Vermächtnisse in sich dürfen aber im Wert nicht das Erbe an dich überschreiten.
Bei den Geldbeträgen kommt es auf den Wortlaut an.
Z.B. Der Alleinerbe zahlt aus dem Vermächtnis die Summe xy an a), b), c) oder steht dort, a), b), c) sollen aus dem Barvermögen folgende Summen erhalten.
Oder mein Sohn zahlt an a), b), c) die Summe (das kann der Erblasser ja nicht über deinen Kopf hinwegverfügen).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Das Vermächtnis ist auch dann zu erfüllen, wenn nicht ausreichend Bargeld vorhanden ist.

Dazu müssen entweder Nachlassgegenstände verkauft werden oder ein Darlehen aufgenommen werden.

Das Vermächtnis muss nur dann nicht erfüllt werden, wenn dadurch Dein Erbe unter Deinen Pflichtteilsanspruch fällt.

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