Vermächtnis, Berechnung Erbmasse

1. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
HansUlrichN2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermächtnis, Berechnung Erbmasse

Hallo,

habe als Vermächtnisnehmer einen bestimmten Betrag vom Erblasser vermacht bekommen.
Dieser Betrag resultiert aus einer Berechnung einer geschätzen Erbmasse heraus. ( sieben Monate vor dem Tod des Erblassers).
Ein evtl. Pflichtteil steht mir als Sohn nicht zu, da ich vor Jahren nach Absprache mit dem Erblasser ( Vater) auf mein Erbe verzichtet habe.
Z.B. wurden auch 20.000 Euro für Kosten der Nachlassabwicklung angesetzt.
Diese geschätzten und absolut zu hoch angesezten Kosten verminderten natürlich dann den vom Erblasser ausgerechneten Betrag des Vermächtnisses.
Ein Nachlassverzeichnis besteht ebenfalls nicht.
Kann man ein solches Vermächtnis evtl. als Quotenvermächtnis ansehen?
Dies handschriftliche Aufstellung bzw. Berechnung des Erblassers wurde als handschriftliches Testament vom Notariat gewertet.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8044 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
habe als Vermächtnisnehmer einen bestimmten Betrag vom Erblasser vermacht bekommen.
Dieser Betrag resultiert aus einer Berechnung einer geschätzen Erbmasse heraus. ( sieben Monate vor dem Tod des Erblassers).

Wurde ein Betrag X vermacht oder ein Teil der Erbmasse X?
Zitat:
Ein evtl. Pflichtteil steht mir als Sohn nicht zu, da ich vor Jahren nach Absprache mit dem Erblasser ( Vater) auf mein Erbe verzichtet habe.

Wurde der Verzicht notariell beurkundet?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HansUlrichN2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Verzicht wurde notariell beurkundet. War so abgesprochen.
Im abgeänderten Testament wird ja nur der Betrag genannt. Im zweiten Nachtrag, als handschriftliches Testament gewertet , erklärt er das Zustandekommen dieses Betrages.
Darin berechnet er den Betrag des Vermächtnisses ( Stichtag 31.12.14) aus der von ihm geschätzten Erbmasse Anzahl aller voraussichtlichen Kosten etc.
Die tatsächliche Höhe der bereinigten Erbmasse würde mir nur seitens der Alleinerbin mitgeteilt.
In einem Absatz dieses nachgetragenen schriftlichen Testamentes schreibt er aber auch von von einem beschränkten und evtl zu kürzenden Geldvermächtnisses, sollte ein bestimmte Fall eintreten .
Daher sehe ich jetzt eher ein Quotenvermächtnis

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8044 Beiträge, 4510x hilfreich)

Man muss den genauen Inhalt der Testamente kennen (jedes Wort kann wichtig sein). Das gibt ein Forum nicht her. Du könntest dich zunächst beim zuständigen Nachlassgericht (nicht Notariat) erkundigen oder einen Anwalt konsultieren.

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