Vermächtnis Abwicklung

3. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Hauserbin123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermächtnis Abwicklung

Meine Tochter und ich haben ein Vermächtnis aus dem Testament meiner verstorbenen Tante bekommen. Es handelt sich ausschließlich um Immobilien und Grundstücke. Meine Tochter ist 15 Jahre alt. Der Alleinerbe und Beschwerte ist mein Stiefbruder (gemeinsamer Vater). Ich habe mein Vermächtnis bereits bei ihm angefordert. Darf ich das auch, zusammen mit meinem Mann, wir haben das gemeinsame Sorgerecht, für unsere Tochter tun. Es gibt keine Belastungen auf den Grundstücken/Immobilien. Oder muss ich mich zuerst an das Familiengericht wenden?
Was bedeutet ausserdem der Passus im Testament: das Vermächtnis ist unverzüglich auf Kosten des Vermächtnisnehmers zu erfüllen. Müssen wir Notar/Grundbuch usw. bezahlen? Normal liegt diese Pflicht ja beim Erben.

Wäre schön wenn mir jemand genauere Auskunft geben könnte. Vielen Dank!




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8628 Beiträge, 4682x hilfreich)

Zitat (von Hauserbin123):
Meine Tochter und ich haben ein Vermächtnis aus dem Testament meiner verstorbenen Tante bekommen. Es handelt sich ausschließlich um Immobilien und Grundstücke. Meine Tochter ist 15 Jahre alt. Der Alleinerbe und Beschwerte ist mein Stiefbruder (gemeinsamer Vater). Ich habe mein Vermächtnis bereits bei ihm angefordert. Darf ich das auch, zusammen mit meinem Mann, wir haben das gemeinsame Sorgerecht, für unsere Tochter tun. Es gibt keine Belastungen auf den Grundstücken/Immobilien. Oder muss ich mich zuerst an das Familiengericht wenden?

Hier muss zwingend ein notarieller Vermächtniserfüllungsvertrag beurkundet werden. Der Notar kann Auskunft geben, ob bzgl. der Tochter ggf. ein Ergänzungspfleger bestellt werden muss.
Zitat:
Was bedeutet ausserdem der Passus im Testament: das Vermächtnis ist unverzüglich auf Kosten des Vermächtnisnehmers zu erfüllen. Müssen wir Notar/Grundbuch usw. bezahlen?

Ja. Der Vermächtnisnehmer hat die Notar- und Grundbuchkosten zu zahlen.
Zitat:
Normal liegt diese Pflicht ja beim Erben.

Nö, es gibt keine Verpflichtung, dass der Erbe die Kosten zu tragen hat. Die Kostentragung kann vertraglich vereinbart werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hauserbin123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie soll ich dann das Vermächtnis beim Erben anfordern? Direkt im Namen meiner Tochter oder wir Eltern als gesetzliche Vertreter?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8628 Beiträge, 4682x hilfreich)

Zitat:
Wie soll ich dann das Vermächtnis beim Erben anfordern? Direkt im Namen meiner Tochter oder wir Eltern als gesetzliche Vertreter?

Wo ist der Unterschied?

Übrigens muss man nichts "anfordern". Man teilt dem Alleinerben mit, dass die Vermächtnisse geltend gemacht werden. Gibt es Probleme mit dem Alleinerben?

Wenn der Alleinerbe bereit ist, am notariellen Vertrag mitzuwirken (wozu er verpflichtet ist), dann kann man das z.B. auch telefonisch besprechen. Man einigt sich auf einen Notar und lässt den Vermächtniserfüllungsvertrag erstellen.

-- Editiert von User am 3. August 2023 13:50

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