Vermächtnis - Adoption?!

8. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
Jenny273
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermächtnis - Adoption?!

Hallo!
Meine Situation ist wie folgt:
Mein Opa ist verstorben und hat ein Testament hinterlassen indem die Kinder eingetragen sind. Mein Vater ist verstorben und somit treten ja seine Kinder an seine Stelle. Nun meine Frage: mein Bruder hat den Nachnamen geändert oder ist adoptiert worden. Da keinerlei Kontakt besteht, weiß niemand genau ob er adoptiert ist oder nicht. Bekommt er Im Falle einer Adoption trotzdem einen Anteil? Oder ist das nicht relevant da es ein Vermächtnis ist? Einer von den Geschwistern ist als Verteiler benannt.
Ich danke schonmal für die Antworten und hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Im Wege der gesetzlichen Erbfolge würde der Sohn nichts
bekommen, wenn er adoptiert wurde.
Anders ist es, wenn er im Testament bedacht wurde.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jenny273
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Im Testament bedacht wurde nur unser Vater.
Bei einer Namensänderung Würden wir uns dann den Teil teilen, richtig?
Gibt es eine Frist in der er sich melden muss um das Vermächtnis zu erhalten? Angenommen wurde das Erbe bereits und der Erbschein beantragt.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

quote:
Gibt es eine Frist in der er sich melden muss um das Vermächtnis zu erhalten?


Es geht hier offenbar nicht um ein Vermächtnis, sondern um ein Erbe.

Es gibt keine Frist, in der man sich melden muss, um das Erbe zu erhalten. Allerdings muss bei der Beantragung des Erbscheines angegeben werden, wer gesetzlicher Erbe ist und diese Angaben müssen eidesstattlich versichert werden.

Wenn also unklar ist, ob der Bruder erbt, dann sollte man ihn vorsichtshalber im Erbscheinantrag angeben, da man anderfalls eine strafbare falsche eidesstattliche versicherung abgegeben hat. Das Nachlassgericht hat ausreichend Möglichkeiten zu prüfen, ob der Bruder erbberechtigt ist oder nicht.

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