Vermächtnis Grundstück minderjähriges Kind

11. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
User1982x
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermächtnis Grundstück minderjähriges Kind



Wesentliche Teile des Testaments:

3.

Ich setze zu meinen Erben jeweils zu gleichen Rechten und Anteilen die Nichten und Neffen meiner vorverstorbenen Ehefrau

… (zwei Neffen und eine Nichte)

ein.

Sollte einer der von mir eingesetzten Erben vor mir versterben oder aus einem anderen Grund nicht mein Erbe werden, so soll dessen Anteil nicht auf deren Abkömmlinge übergehen sondern den anderen Miterben anwachsen.
Sollte keiner der von mir eingesetzten Miterben mein Erbe werden, so soll … (geboren 2016), alleiniger Ersatzerbe werden. Ersatzerbe für diesen ist sein Vater … .

4.

Ich ordne Testamentsvollstreckung an. Zum Testamentsvollstrecker bestimme ich … (Neffe 1). Er soll den Nachlass abwickeln und die Vermächtnisse erfüllen. Der Testamentsvollstrecker ist von den Beschränkungen des $ 181 BGB befreit und in der Eingehung von Verbindlichkeiten für den Nachlass nicht beschränkt.

Für den Fall, dass der minderjährige … alleiniger Erbe werden sollte, endet die Testamentsvollstreckung mit der Vollendung des 25. Lebensjahres. Die Verwaltung des Nachlasses durch die Mutter des … schließe ich vollumfänglich aus. Die Verwaltung darf nur vom Vater des …. Wahrgenommen werden.

5.

Dem minderjährigen … vermache ich mein Grundstück in … mit allen gesetzlichen Bestandteilen und Zubehör sowie allem Inventar und zwar als nichtbefreiter Vermächtnisnehmer. Die Beschränkung entfällt mit Vollendung des 26. Lebensjahres des Vermächtnisnehmers und endet mit dem Tod des Vorvermächtnisnehmers soweit dieser vor Vollendung seines 26. Lebensjahres verstirbt. Nachvermächtnisnehmer ist der Vater des … .
Die Verwaltung des Vermächtnisses durch die Mutter des …. Schließe ich vollumfänglich aus. Die Verwaltung darf nur vom Vater des … wahrgenommen werden.

Meiner Lebenspartnerin (Alter 84) … vermache ich

Die Ansprüche aus meinem Genossenschaftsanteil bei der … an meiner Wohnung … . Soweit möglich, soll sie auch das bestehende Mietverhältnis fortsetzen.
Das lebenslange unentgeltliche Nutzungsrecht an dem Grundstück … .

Für alle vorstehend eingeräumten Vermächtnisse ist … (Vater des minderjährigen Kindes, Sohn der Lebenspartnerin) Ersatzvermächtnisnehmer.

Weitere Informationen: Der hier bestimmte Testamentsvollstrecker wird diese Tätigkeit ablegen und auch das Erbe ausschlagen. Die Nichte hat das Erbe bereits ausgeschlagen. Ich bleibe somit als alleiniger Erbe übrig. Es sind keine Schulden vorhanden (ca. mittlerer 5-stelliger Betrag auf Konten verfügbar). Die Eltern des minderjährigen Vermächtnisnehmers teilen sich das Sorgerecht und haben kein Kapital um zB Erbschaftsteuer für das Grundstück zu bezahlen (Grundstückswert etwa 100k ohne Schulden, alter runtergekommener kleiner Gartenbungalow auf dem Grundstück).

Meine Fragen:
Wird automatisch ein neuer mir unbekannter Testamentsvollstrecker eingesetzt? Falls ja, kann ich das verhindern, wie? Alle dazugehörigen Formulierungen im Testament habe ich angegeben.

Gibt es für mich Risiken, Kosten als Erbe bzgl. des Grundstücks? Wie übergebe ich das Vermächtnis und muss ich mich hier um irgendwelche Themen kümmern oder kann die Familie dies zusammen mit dem Familiengericht, Nachlassgericht und Notar eigenständig klären oder bin ich zu irgendetwas verpflichtet? Ich gehe davon aus, dass die Familie auch zu dem Entschluss kommen wird, das Grundstück zu verkaufen.

Ich hoffe mir kann jemand detailliert Auskunft hierzu geben. Vielen Dank

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Junior-Partner
(5974 Beiträge, 1442x hilfreich)

Rechtsberatung im Einzelfall ist in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten.

Und ganz ehrlich: hinsichtlich eines Testamentes, in dem es um ein Grundstück geht, sollte man sich nicht von einem Laien-Forum im Internet "beraten" lassen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46649 Beiträge, 16541x hilfreich)

Zitat (von User1982x):
Wird automatisch ein neuer mir unbekannter Testamentsvollstrecker eingesetzt?


Automatisch nicht, sondern durch Auslegung.

Das Nachlassgericht prüft, ob der Erblasser mutmaßlich die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht gewünscht hätte, wenn er gewusst hätte, dass der von ihm eingesetzte Testamentsvollstrecker wegfällt.

Zitat (von User1982x):
Die Verwaltung des Nachlasses durch die Mutter des … schließe ich vollumfänglich aus. Die Verwaltung darf nur vom Vater des …. Wahrgenommen werden.


Das könnte man debi so interpretieren, dass bei Wegfall des Testamentsvollstreckers eine Verwaltung durch den Vater gewünscht war, denn andernfalls würde dieser Teil gar keinen Sinn ergeben.
Andererseits kann die Vorgabe, dass die Testamentsvollstreckung erst mit dem 25. Lebensjahr enden soll nur durch einen Testamentsvollstrecker erfüllt werden.

Zitat (von User1982x):
Gibt es für mich Risiken, Kosten als Erbe bzgl. des Grundstücks?


Du musst die Kosten der Übertragung tragen.

Zitat (von User1982x):
oder kann die Familie dies zusammen mit dem Familiengericht, Nachlassgericht und Notar eigenständig klären oder bin ich zu irgendetwas verpflichtet?


Sofern es einen Testamentsvollstrecker gibt, muss der für die Übertragung sorgen, andernfalls ist das Deine Aufgabe, nachdem der Vater die Erfüllung des Vermächtnisses gefordert hat. Es ist ein notarieller Vermächtniserfüllungsvertrag erforderlich.

0x Hilfreiche Antwort

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