Vermächtnis - Haftet der Haupterbe für den Ersatz des Gegenstands?

21. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
tobi68
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermächtnis - Haftet der Haupterbe für den Ersatz des Gegenstands?

Hallo,

angenommen eine Person vermacht zu Lebzeiten mehrere Gegenstände einer anderen Person. Nach dem Tod des Erblassers ist einer der Gegenstände aber nicht mehr vorhanden.
Haftet der Haupterbe (in dessen vorübergehenden Besitz sich alle verbliebenen Gegenstände befinden) für den Ersatz des Gegenstands?

In unserem Fall ist davon auszugehen, dass der Erblasser den Gegenstand zu Lebzeiten an Unbekannt verkauft hat. Dies wurde dem Empfänger des Vermächtnisses vom Erblasser telefonisch mitgeteilt, jedoch erinnert sich dieser wohl nicht mehr so ganz daran und beruft sich auf das schriftliche Vermächtnis und auf Schadenersatz, falls nicht alle Gegenstände übergeben werden.

Vielen Dank im Voraus

Tobias

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dirk_kf
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Meines Wissens muß derjenige, der den Gegenstand einfordert, beweisen, daß er zum Zeitpunkt des Todes noch da war. Sonst würden ja die Erben ohne eigene Schuld in Schwierigkeiten kommen. Wie so ziemlich überall gilt: Den Beweis muß derjenige erbringen, der etwas fordert. Denn wo käme ein Staat hin, in dem jeder von jedem alles fordern könnte, was wer will?

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

#Haftet der Haupterbe (in dessen vorübergehenden Besitz sich alle verbliebenen Gegenstände befinden) für den Ersatz des Gegenstands?#
Nein, wie sollte er?

#In unserem Fall ist davon auszugehen, dass der Erblasser den Gegenstand zu Lebzeiten an Unbekannt verkauft hat.#
Dann kommt das Vermächtnis in Wegfall, da der Gegenstand nicht mehr zum Nachlass gehört.



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