Hallo zusammen,
Der Erblasser hinterlässt u.a. ein abbezahltes Haus mit Grundstück. Die Ehefrau ist Alleinerbin (Berliner Testament), das Haus und Grundstück gehen aber bereits als Vermächtnis an die beiden Töchter aus vorheriger Ehe des Erblassers. Es ist eine private Grundschuld auf das Haus zugunsten der Ehefrau eingetragen (das Haus war vor der Ehe bereits im Besitz des Erblassers, Ehefrau hat dann Geld investiert um Renovierungen zu finanzieren und im Gegenzug Grundschuld eingetragen bekommen). Wird die Grundschuld jetzt trotzdem an die Vermächtnisnehmer weitergegeben, auch wenn die Ehefrau Alleinerbin ist? Das Testament bzw Vermächtnisvertrag regeln lediglich das zusätzliche Wohnrecht der Ehefrau, keine weiteren Angaben zur Übernahme von Schulden auf dem Haus.
Vermächtnis Haus mit Grundschuld zugunsten des Erben
Da stellen sich einige Fragen.
Zu welchem Zweck wurde denn die Grundschuld eingetragen? Gibt es dazu weitere Vereinbarungen wie einen Kreditvertrag oder ähnliches?
"Nur" Grundschuld macht ja keinen Sinn. Das ist ja sowas wie eine Sicherung für eine andere Verbindlichkeit. Daher die Frage: welche?!
Das Vermächtnis ist Teil des aktuellen Berliner Testaments mit der neuen Ehefrau? Oder kommt das noch aus der Zeit der vorherigen Ehe?
Wenn das aber alles richtig gelaufen ist, hat der neue Eigentümer (also die beiden Töchter) des Grundstücks auch die Grundschuld "geerbt". Wenn die Exfrau das Geld einfordert, müßten die beiden es vermutlich zahlen - im Zweifel muss das Haus dann verkauft werden. (Wobei dann das Wohnrecht den Wert des Hauses massiv senken würde). Aber da sind viele viele Fragezeichen - kann auch alles anders sein. Daher ist es wichtig zu erfahren, mit welchem Zweck die Grundschuld eingetragen wurde.
-- Editiert von Sunrabbit am 01.07.2022 08:48
Zitat :Wird die Grundschuld jetzt trotzdem an die Vermächtnisnehmer weitergegeben, auch wenn die Ehefrau Alleinerbin ist?
Letztlich wird im notariellen Vermächtniserfüllungsvertrag geregelt, ob die Grundschuld bei der Übertragung erhalten bleibt. Im Regelfall gehen derartige Belastungen aber an den Vermächtnisempfänger über.
Zitat :Wenn die Exfrau das Geld einfordert, müßten die beiden es vermutlich zahlen - im Zweifel muss das Haus dann verkauft werden. (Wobei dann das Wohnrecht den Wert des Hauses massiv senken würde).
Jedenfalls dann, wenn es zu einer Zwangsversteigerung kommt, würde auch das Wohnrecht gelöscht werden, da es nachrangig zur Grundschuld eingetragen ist.
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Zitat :edenfalls dann, wenn es zu einer Zwangsversteigerung kommt, würde auch das Wohnrecht gelöscht werden, da es nachrangig zur Grundschuld eingetragen ist.
Wenn das Wohnrecht durch die Zwangsversteigerung gelöscht wird, gibt es dann einen finanziellen Ausgleich für den Begünstigten des Wohnrechts? (Abzuziehen vom Versteigerungserlös?)
Zitat :Wenn das Wohnrecht durch die Zwangsversteigerung gelöscht wird, gibt es dann einen finanziellen Ausgleich für den Begünstigten des Wohnrechts? (Abzuziehen vom Versteigerungserlös?)
Ja, aus dem Versteigerungserlös werden die eingertragenen Rechte enstsprechend ihrer Reihenfolge bedient. Zuerst wird also die Grundschuld bedient, vom Rest dann eine Entschädigung für das entfallende Wohnrecht bezahlt und nur das, was dann noch übrig bleibt geht an den Eigentümer.
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