Angenommen ein Erblasser schreibt in einem privatschriftlichen Testament, dass Person X ein lebenslanges Wohnrecht auf eine Wohnung bekommen soll. Dieses Vermächtnis wird dann soweit ich das in Erfahrung bringen konnte in einem notariellen Vermächtniserfüllungsvertrag zwischen den Erben und dem Vermächtnisnehmer rechtlich wirksam.
Könnte man das Wohnrecht mit Einverständnis der Erben auch als Nießbrauch umargumentieren? Dass quasi ein Nießbrauch vermacht wurde? (bzw wäre lebenslanges Wohnrecht als Nießbrauch argumentierbar)? Oder würde da dann das Finanzamt auf der Matte stehen?
Klar, die Erben könnten auch von sich aus ein Nießbrauchsrecht an den Vermächtnisnehmer einräumen, das wäre dann aber eine Schenkung. Steuerlich günstiger wäre es, wenn der Nießbrauch vom Erblasser an den Vermächtnisnehmer ginge. Aber geht das?
Vermächtnis - Nießbrauch vs Wohnrecht
26. September 2022
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Frage vom 26. September 2022 | 11:16
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermächtnis - Nießbrauch vs Wohnrecht
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 26. September 2022 | 14:57
Von
Status: Richter (8035 Beiträge, 4505x hilfreich)
ZitatKönnte man das Wohnrecht mit Einverständnis der Erben auch als Nießbrauch umargumentieren? Dass quasi ein Nießbrauch vermacht wurde? (bzw wäre lebenslanges Wohnrecht als Nießbrauch argumentierbar)? :
Nein, ein Wohnrecht ist etwas anderes als ein Nießbrauch.
#2
Antwort vom 26. September 2022 | 15:08
Von
Status: Unbeschreiblich (47590 Beiträge, 16825x hilfreich)
ZitatOder würde da dann das Finanzamt auf der Matte stehen? :
Steuerrechtlich sind Wohnrecht und Nießbrauchrecht gleichwertig. Daher ist es dem Finanzamt egal, ob ein Wohnrecht oder ein Nießbrauchrecht vereinbart wird.
ZitatKönnte man das Wohnrecht mit Einverständnis der Erben auch als Nießbrauch umargumentieren? :
Da muss nichts argumentiert werden. Wenn sich Erbe und Vermächtnisnehmer einig sind, dann kann natürlich auch ein Nießbrauchrecht statt eines Wohnrechtes gewährt werden.
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