Vermächtnis

17. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Ratlos67
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermächtnis

Meine Eltern haben laut Testament meine Schwester als Alleinerbin eingesetzt. Weiterhin steht im Testament, dass Sie ihren drei Kindern ein Grundstück aus ihrem Besitz (damals Ackerland) vermachen. (Original-Text: ... vermachen wir unseren drei Kindern jeweils ein Drittel am Grundstück). Das Testament wurde erst nach dem Tot des letzten Ehepartners (meiner Mutter) im Jahr 2007 gültig. Bislang war das Land immer Ackerland, wurde aber vor zwei Jahren Bauland. Nun ist das Bauland verkauft und die ersten Bagger rücken an.
Sehe ich das richtig, dass ich laut Testament 1/3 am Land besitze und nun, da es Verkauft ist, mir auch 1/3 des Verkaufspreises zusteht????




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50077 Beiträge, 17548x hilfreich)

Zitat:
Sehe ich das richtig, dass ich laut Testament 1/3 am Land besitze


Hast Du die Erfüllung des Vermächtnisses eingefordert? Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, so dass der Anspruch auf Erfüllung des Vermächtnisses inzwischen verjährt ist.

Zitat:
und nun, da es Verkauft ist, mir auch 1/3 des Verkaufspreises zusteht????


Da der Anspruch verjährt ist steht Dir nichts mehr zu.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8596 Beiträge, 4670x hilfreich)

M.E. verjährt ein Vermächtnisanspruch an einem Grundstück erst nach 10 Jahren.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50077 Beiträge, 17548x hilfreich)

Ja, stimmt es sind 10 Jahre. Der Anspruch ist dennoch verjährt, da die Mutter bereits vor 12 Jahren verstorben ist.

Dabei nehme ich an, dass das Testament zeitnah nach dem Tod der Mutter eröffnet wurde.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 300.971 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.836 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.