Vermächtnis ablehnen

14. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
User1982x
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermächtnis ablehnen

Hallo, wie lehnt man ein Vermächtnis ordentlich ab? Reicht es aus, wenn man dem Erben dies per Schriftstück und mit Unterschrift mitteilt? Oder muss dies notariell beglaubigt werden? Muss dies dem Nachlassgericht mitgeteilt werden? Gibt es Besonderheiten für einen Ersatzvermächtnisnehmer?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7869 Beiträge, 4455x hilfreich)

Zitat (von User1982x):
Hallo, wie lehnt man ein Vermächtnis ordentlich ab?

Ein Vermächtnis muss nicht "abgelehnt" werden. Man macht es nicht geltend und gut ist.
Zitat:
Reicht es aus, wenn man dem Erben dies per Schriftstück und mit Unterschrift mitteilt?

Ja.
Zitat:
muss dies notariell beglaubigt werden?

Nein.
Zitat:
Muss dies dem Nachlassgericht mitgeteilt werden?

Nein.
Zitat:
Gibt es Besonderheiten für einen Ersatzvermächtnisnehmer?

Wurde ein Ersatzvermächtnisnehmer benannt?

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#2
 Von 
vacantum
Status:
Schüler
(358 Beiträge, 66x hilfreich)

Erster Treffer bei Google:

https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/vermaechtnis/ausschlagung.html

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#3
 Von 
User1982x
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Wurde ein Ersatzvermächtnisnehmer benannt?


Ja, es wurde ein Ersatzvermächtnisnehmer benannt. Auch er will das Vermächtnis ausschlagen.

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#4
 Von 
User1982x
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Erster Treffer bei Google:

https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/vermaechtnis/ausschlagung.html


Vielen Dank. Demzufolge muss es nicht per Notar beglaubigt werden. Es reicht, wenn die mit dem Vermächtnis bedachten Personen dies per Schreiben an den Erben mitteilen. Korrekt?

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46729 Beiträge, 16564x hilfreich)

Zitat (von User1982x):
Es reicht, wenn die mit dem Vermächtnis bedachten Personen dies per Schreiben an den Erben mitteilen. Korrekt?


Korrekt

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