Hallo, wie lehnt man ein Vermächtnis ordentlich ab? Reicht es aus, wenn man dem Erben dies per Schriftstück und mit Unterschrift mitteilt? Oder muss dies notariell beglaubigt werden? Muss dies dem Nachlassgericht mitgeteilt werden? Gibt es Besonderheiten für einen Ersatzvermächtnisnehmer?
Vermächtnis ablehnen
14. November 2023
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Frage vom 14. November 2023 | 07:39
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermächtnis ablehnen
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#1
Antwort vom 14. November 2023 | 08:05
Von
Status: Schlichter (7869 Beiträge, 4455x hilfreich)
ZitatHallo, wie lehnt man ein Vermächtnis ordentlich ab? :
Ein Vermächtnis muss nicht "abgelehnt" werden. Man macht es nicht geltend und gut ist.
Zitat:Reicht es aus, wenn man dem Erben dies per Schriftstück und mit Unterschrift mitteilt?
Ja.
Zitat:muss dies notariell beglaubigt werden?
Nein.
Zitat:Muss dies dem Nachlassgericht mitgeteilt werden?
Nein.
Zitat:Gibt es Besonderheiten für einen Ersatzvermächtnisnehmer?
Wurde ein Ersatzvermächtnisnehmer benannt?
#2
Antwort vom 14. November 2023 | 08:06
Von
Status: Schüler (358 Beiträge, 66x hilfreich)
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#3
Antwort vom 14. November 2023 | 08:12
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWurde ein Ersatzvermächtnisnehmer benannt? :
Ja, es wurde ein Ersatzvermächtnisnehmer benannt. Auch er will das Vermächtnis ausschlagen.
#4
Antwort vom 14. November 2023 | 08:15
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatErster Treffer bei Google: :
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Vielen Dank. Demzufolge muss es nicht per Notar beglaubigt werden. Es reicht, wenn die mit dem Vermächtnis bedachten Personen dies per Schreiben an den Erben mitteilen. Korrekt?
#5
Antwort vom 15. November 2023 | 16:52
Von
Status: Unbeschreiblich (46729 Beiträge, 16564x hilfreich)
ZitatEs reicht, wenn die mit dem Vermächtnis bedachten Personen dies per Schreiben an den Erben mitteilen. Korrekt? :
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