Vermächtnis als Differenz zu Pflichtteil

26. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
HerrLatz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermächtnis als Differenz zu Pflichtteil

Guten Tag

Meine Großeltern haben in ihrem Testament festgelegt, dass alle ihre Kinder zu gleichen Teilen Erben sind. Mit Ausnahme meines Vaters. Hier ist festgelegt, dass er nur den Pflichtteil bekommt und ich als Enkel per Vermächtnis die Differenz, die sich aus Pflichtteil zu Erbe ergibt, sodass im Endeffekt meines Vaters "Stamm" in Summe das volle Erbe bekäme.

Nun ist mein Vater seit einigen Jahren tod, ebenso meine Großmutter (dadurch bekam ich auch bereits Einsicht in das Testament). Was geschieht nach dem Tod meines Großvaters? Ist das Vermächtnis nun ungültig? Ist es doppelt so viel wert, weil der auszuzahlende Pflichtteil an meinen Vater gleich Null ist, ich ja aber die Differenz bekommen soll? Gleichzeitg bin ich ja nun zum Pfichtteilberechtigten aufgestiegen was mir zu mindest die ursprüngliche Idee des Vermächtnis wertgleich zusichern würde...???

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Was geschieht nach dem Tod meines Großvaters?


Dann muss das Testament ausgelegt werden.

Zitat:
sodass im Endeffekt meines Vaters "Stamm" in Summe das volle Erbe bekäme.


Wenn das der erkennbare Wille Deiner Großeltern ist, dann würdest Du den vollen Erbteil bekommen.

Idealerweise schreibt Dein Großvater noch eine Ergänzung zum Testament, in der er genau das klarstellt.

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#2
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Meiner Meinung nach dürftest den anderen Erben gleichgestellt sein.
Im Zweifel wird dies aber durch das Gericht entschieden.

0x Hilfreiche Antwort

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