Vermächtnis an Enkel

14. März 2026 Thema abonnieren
 Von 
!Okinnoel123!
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermächtnis an Enkel

Es gibt einen verstorbenen Opa. 3 lebende Kinder A,B,C des Opas bilden eine Erbengemeinschaft, die sein Vermögen erhalten sollen. Dann gibt es ein Vermächtnis, dass der Enkel D die ETWohnung von seinem Opa 250000€ vermacht bekommt. Was muss der Enkel Erbschaftssteuer zahlen. Die Mutter von D ist die Tochter C vom Opa. Also sie lebt noch. Macht das einen Unterschied? Überall findet man verschiedene Beträge an Erbschaftssteuern. Ich bin verwirrt. Vielen Dank.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8600 Beiträge, 4674x hilfreich)

Zitat (von !Okinnoel123!):
Es gibt einen verstorbenen Opa. 3 lebende Kinder A,B,C des Opas bilden eine Erbengemeinschaft, die sein Vermögen erhalten sollen. Dann gibt es ein Vermächtnis, dass der Enkel D die ETWohnung von seinem Opa 250000€ vermacht bekommt. Was muss der Enkel Erbschaftssteuer zahlen.

Der Freibetrag beträgt EUR 200.000. EUR 50.000 müssen versteuert werden.
Zitat:
Die Mutter von D ist die Tochter C vom Opa. Also sie lebt noch. Macht das einen Unterschied?

Ja, der Freibetrag ist geringer.

-- Editiert von User am 14. März 2026 14:06

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#2
 Von 
!Okinnoel123!
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank. Also 3500€. richtig?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50120 Beiträge, 17559x hilfreich)

Zitat (von !Okinnoel123!):
Also 3500€. richtig?

Ja

Der Wert der Wohnung wird allerdings durch das Finanzamt ermittelt, so dass sich dadurch Abweichungen ergeben können.

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