Guten Tag,
Sachverhalt:
Das Vermögen eines Ehepaars besteht im Wesentlichen aus einer Immobilie, die das Ehepaar selbst bewohnt. Das Ehepaar hat ein gemeinsames erwachsenes Kind.
Die beiden Ehepartner haben ein Testament erstellt in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen.
Im Testament ist auch geregelt, dass der Erststerbende dam eheliche Kind ein Vermächtnis in Höhe seines gesetzlichen Erbteils zuwendet.
Wie ist in diesem Fall nach dem Tod des Erststerbenden umzugehen?
Muss der überlebende Ehepartner die Immobilie sofort verkaufen, dass das Vermächtnis erfüllt werden kann?
Wie ist die Rechtslage.
Viele Dank
Vermächtnis bei Erststerbenden Ehepartner
7. Mai 2022
Thema abonnieren
Frage vom 7. Mai 2022 | 05:07
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermächtnis bei Erststerbenden Ehepartner
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 7. Mai 2022 | 18:01
Von
Status: Unbeschreiblich (46716 Beiträge, 16560x hilfreich)
ZitatWie ist in diesem Fall nach dem Tod des Erststerbenden umzugehen? :
Handelt es sich um ein Quotenvermächtnis oder um ein Geldvermächtnis?
Die Formulierung in der Fragestellung deutet auf ein Quotenvermächtnis hin.
ZitatMuss der überlebende Ehepartner die Immobilie sofort verkaufen, dass das Vermächtnis erfüllt werden kann? :
Nein, er muss vielmehr 1/4 Eigentumsanteil an das Kind durch notarielle Vermächtniserfüllungsvertrag übertragen.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
260.074
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten