Vermächtnis einfordern.

10. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
oldie8
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Vermächtnis einfordern.

Grüße!
Vor einem halben Jahr ist tragischerweise meine Großmutter gestorben.
In ihrem Testament hat sie mir einen Geldbetrag als Vermächtnis hinterlassen.
Die Erben sind mein Vater und mein Onkel, die sich den Großteil des Erbes teilen.
Meine Frage ist:
Muss ich darauf warten bis die beiden sich geeinigt haben, oder kann ich meinen Anteil schon vorher einfordern?
Vielen Dank schonmal falls sich jemand die Zeit nimmt mir zu helfen!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Es spielt keine Rolle, ob sich die Erben einig sind; man kann sich sozusagen "aussuchen" von welchem Erben man das Vermächtnis einfordert.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
oldie8
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für deine schnelle Antwort cruncc1!
Mir stellt sich dabei die Frage woher der Erbe das Geld bekommt, wenn die beiden sich noch nicht geeinigt haben, ergo das Erbe noch nicht ausgezahlt wurde? Kann derjenige einfach auf eines der Konten zugreifen und die Summe überweisen? Oder wie wird sowas geregelt?

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Woher das Geld kommt, kann dem Vermächtnisnahmer egal sein. Man muss zwischen dem Außen- und Innenverhältnis unterscheiden.

Wenn der Vermächtnisnehmer "nett" sein will, kann er ja noch warten, bis die beiden sich "geeinigt" haben.



Kann derjenige einfach auf eines der Konten zugreifen und die Summe überweisen?
Nein, die Erben benötigen einen entsprechenden Erbnachweis und können nur gemeinsam über das Konto verfügen.

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