Vor 8 Jahren ist meine Mutter verstorben. Sie hatte meinen Vater als Alleinerben eingesetzt, meinen Bruder als Vermächtnisnehmer für ein Grundstück.
Mein Bruder hatte also Anspruch auf Übertragung des Grundstückes gegen meinen Vater, den er jedoch nicht zu Lebzeiten (des Vaters) geltend gemacht hat.
Jetzt ist mein Vater verstorben und hat mich zum Alleinerben eingesetzt, das heisst ausdrücklich das Grundstück MIR vererbt, welches meine Mutter meinem Bruder "vermacht" hatte.
Eingetragen im Grundbuch ist immer noch mein Vater (seit dem Erbe vor 8 Jahren)
Frage:
1.Muss ich aus dem Erbe das Vermächtnis gegen meinen Vater einlösen oder ist es bereits verjährt?
2.Wenn ja: Muss ich das Grundstück übertragen oder reicht eine angemessene Entschädigung in Geld?
Vermächtnis gegen Erbe
23. September 2009
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Frage vom 23. September 2009 | 15:36
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 8x hilfreich)
Vermächtnis gegen Erbe
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 23. September 2009 | 15:49
Von
Status: Unbeschreiblich (48814 Beiträge, 17195x hilfreich)
zu 1.: Die Verjährungsfrist berträgt 30 Jahre. Du musst das Vermächtnis also an der Stelle Deines Vaters einlösen.
zu 2.: Du musst das Grundstück übertragen, es sein denn, Dein Bruder ist mit einer Geldentschädigung einverstanden.
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#2
Antwort vom 23. September 2009 | 16:10
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 8x hilfreich)
upps.
Hatte ich so nicht erwartet. Trotzdem danke hh, für die schnelle Antwort.
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