Hallo,
nehmen wir an, ein Nachlass besteht aus den Vermögenswerten
I1,
I2 und
R,
wobei I1 und I2 unteilbar sind
und R teilbare und nicht teilbare V. beinhaltet.
Testamentarische Erben sind A und B jeweils zu 50%.
Eine Teilungsanordnung sieht in Anrechnung auf die Erbquote vor:
I1 --> A
I2 --> B
Etwaige Mehrwerte aufgrund der Teilungsanordnung sollen im Wege eines Vermächtnisses zugedacht werden.
Nun die Fragen:
-Was bedeutet Anrechnung auf die Erbquote.
-Entsteht ein Ausgleichanspruch in Geld
oder auf den Rest R?
-Was passiert, wenn die Differenz den Wert von R übersteigt?
Falls jemand ein Beispiel, eventuell aus eigener Erfahrung, geben könnte, wäre mir sehr geholfen.
Viele Grüße und Danke im Voraus
Vermächtnis in Anrechnung auf Erbquote
29. September 2004
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Frage vom 29. September 2004 | 16:35
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermächtnis in Anrechnung auf Erbquote
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