Vermächtnis in Anrechnung auf Erbquote

29. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Hans Frey
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermächtnis in Anrechnung auf Erbquote

Hallo,

nehmen wir an, ein Nachlass besteht aus den Vermögenswerten
I1,
I2 und
R,
wobei I1 und I2 unteilbar sind
und R teilbare und nicht teilbare V. beinhaltet.

Testamentarische Erben sind A und B jeweils zu 50%.

Eine Teilungsanordnung sieht in Anrechnung auf die Erbquote vor:
I1 --> A
I2 --> B

Etwaige Mehrwerte aufgrund der Teilungsanordnung sollen im Wege eines Vermächtnisses zugedacht werden.

Nun die Fragen:

-Was bedeutet Anrechnung auf die Erbquote.

-Entsteht ein Ausgleichanspruch in Geld
oder auf den Rest R?

-Was passiert, wenn die Differenz den Wert von R übersteigt?


Falls jemand ein Beispiel, eventuell aus eigener Erfahrung, geben könnte, wäre mir sehr geholfen.

Viele Grüße und Danke im Voraus








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