Vermächtnis nur teilweise annehmbar?

22. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
leonardo-da
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 21x hilfreich)
Vermächtnis nur teilweise annehmbar?

Hallo liebe Forumteilnehmer,
eine Person A hat in ihrem Vermögen auch einen Anteil von 50% an einem Grundstück und einen Anteil von etwa 10% an einer Wohnung. Per Testament legt sie Person B und C als ihre Erben fest. Die beiden oben genannten Anteile werden Person D als Vermächtnis hinterlassen. Das genannte Grundstück ist groß genug um in zwei Teile geteilt werden zu können, so dass im Endeffekt Person D Eigentümer eines eigenen Grundstücks werden könnte und hat deshalb kein Problem mit der Annahme dieses Vermächtnisses. Der Wert des Anteils an der Wohnung ist aber so gering, dass die Annahme eher eine Belastung darstellen würde.
Nun meine Frage: Kann Person D nur den Anteil von 50% an dem Grundstück verlangen und auf die Herausgabe des Anteils von 10% an der Wohnung verzichten, oder kann D nur entweder alles verlangen oder auf alles verzichten?
Danke.


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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
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Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Verkauf doch die paar % dem Besitzer des restlichen Wohnung für billiges Geld. Es sein denn das ist kein "Guthaben" sondern eine "finanzielle Belastung".
Du kannst dir nicht die Rosinen rauspicken, Guthaben werden genau wie Schulden vererbst. Sonst würde jeder die Schulden ablehnen, aber Gold und Geschmeide annehmen.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#2
 Von 
guest-12323.12.2009 12:22:23
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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Na "einigen" kann ich mich immer, egal welche Rechte ich habe. Das war aber nicht gefragt. Es ist aber anzunehmen das "eher eine Belastung darstellen" auch für den anderen eine solche sein wird. Denn 10% einer Luxuspenthousewohnung in Berlin will man nicht loswerden. Einen Anteil einer aspestversuchten Plattenwohnung die Unterhalt kosten und keine Miete bringt schon.

K.

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#4
 Von 
leonardo-da
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 21x hilfreich)

Natürlich ist, was Mustermann 2000 schreibt, Unsinn. Eine Erbschaft kann man insgesamt annehmen oder ablehnen, ich fragte aber anch einem Vermächtnis. Im Testament könnte stehen:
Ich vermache Herrn D meine Anteile an dem Grundstück X und der Wohnung Y.
Genau so gut könnte darin stehen:
Mein Anteil an dem Grundstück X vermache ich Herrn D.
Mein Anteil an der Wohnung Y vermache ich Herrn D.
Dies ist m.E. dasselbe, auch wenn in einem Fall scheinbar ein Vermächtnis, im anderen Fall es aber zwei Vermächtnisse sind.
Dass der 10% Anteil eher nicht erwünscht ist, liegt an dem Verhältnis von Herrrn D zu den Besitzern der restlichen 90%. Er verzichtet lieber auf den doch vorhandenen Wert als mit diesen Leuten noch irgend etwas zu tun zu haben(daher der Begriff "eher Belastung"). Ich bleibe also bei der Frage:
Kann Herr D das Vermächtnis für den Anteil am Grundstück einfordern und es beim Anteil zur Wohnung einfach sein lassen?
Danke.

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#5
 Von 
guest-12323.12.2009 12:22:23
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Beginner
(51 Beiträge, 9x hilfreich)

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#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Ich hab mich mal etwas bei Wikipedia eingelesen und erfahren das es einen Unterschied zwischen Vermachtnis und Erbe gibt. Also meie Auskunft ist leider falsch gewesen. Wieder was gelernt.

K.

P.S. Schenk die 10 % Wohnung doch der Kirche :-) Da haben die etwas Spaß

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#7
 Von 
guest-12323.12.2009 12:22:23
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 9x hilfreich)

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#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Vielen Dank für den Hinweis, auf die Idee bin ich gar nicht gekommen. Mir ist klar man sollte öfters mal die Klappe halten wenn man nichts zu sagen hat. Gut das du mir nun auch was über diese Thema erklären konntest.
Gut das es dich und die vielen anderen gibt die meist auf so verständlnissvolle und freundliche Weise einem das Leben erklären.

K.

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#9
 Von 
guest-12323.12.2009 12:22:23
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 9x hilfreich)

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