In einem Artikel unter MAGAZIN habe ich folgendes (von S. Bartels Rechtsanwalt, Hamburg) gefunden:
"Die Rechtspositionen von Vermächtnisnehmer und Erbe unterscheiden sich in einem wesentlichen Punkt. Der Erbe wird mit dem Tod des Erblassers unmittelbar Eigentümer des gesamten Nachlasses, auch der an Dritte Personen vom Erblasser vermachten Gegenstände. Der Vermächtnisnehmer hat demgegenüber lediglich einen Herausgabeanspruch gegen den Erben aufgrund des Vermächtnisses."
Nun meine Frage:
Wenn der Person X ein Grundstück als Vermächtnis hinterlassen wird und eine Person Y Alleinerbe sein soll, so muss zunächst das Grundstück im Grundbuch auf den Namen Y eingetragen werden um dann auf X überschrieben zu werden? Würde das Grundstück direkt auf Y eingetragen werden, wenn es als Erbe der Person X hinterlassen worden wäre? Ist es also besser ein Grundstück als Erbe statt als Vermächtnis zu hinterlassen oder kann man Grundstücke überhaupt nicht als Vermächtnis, sondern nur als Erbe hinterlassen?
Vielen Dank.
Vermächtnis oder Erbe - Unterschied.
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



#Wenn der Person X ein Grundstück als Vermächtnis hinterlassen wird und eine Person Y Alleinerbe sein soll, so muss zunächst das Grundstück im Grundbuch auf den Namen Y eingetragen werden um dann auf X überschrieben zu werden?#
Nein, es muss ein notarieller Vermächtniserfüllungsvertrag beurkundet werden, das Eigentum kann dann direkt auf den Vermächtnisnehmer umgeschrieben werden.
#Würde das Grundstück direkt auf Y eingetragen werden, wenn es als Erbe der Person X hinterlassen worden wäre?#
Ja.
#Ist es also besser ein Grundstück als Erbe statt als Vermächtnis zu hinterlassen oder kann man Grundstücke überhaupt nicht als Vermächtnis, sondern nur als Erbe hinterlassen?#
Beides ist möglich.Hierzu sollte man sich von einem Notar beraten lassen,
Vielen Dank cruncc1 für Ihre Antwort.
Wenn Person Y auch Pflichtteilberechtigter ist und ihr das Grundstück als Vermächtnis hinterlassen wird, wird der Wert des Grundstücks, das den Wert des Pflichtanteils übersteigt, ausreichen oder hat Person Y ein weiteres Anrecht aus dem Resterbe in Höhe des Pflichtanteils?
Danke.
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??? Wenn der Wert des Vermächtnisses den Pflichtteil übersteigt, kann man keinen weiteren Pflichtteil geltend machen.
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