Vermächtnis ohne Erbschein

26. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
rottweil
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermächtnis ohne Erbschein

von einem Verstorbenen sind Wertgegenstände vorhanden
und diese werden laur Vermächtnis an 2 Personen geteilt.
Es gibt aber keinen Erben, also es stellt niemand einen Antrag für einen Erbschein, was passiert dann mit diesem
Vermächtnis an diese 2 Personen?

Danke für die Auskunft

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

#Es gibt aber keinen Erben...#
Es gibt immer einen Erben.

#...also es stellt niemand einen Antrag für einen Erbschein, was passiert dann mit diesem Vermächtnis an diese 2 Personen#
Erbe wird man auch ohne Erbschein.



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rottweil
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wer muss das rausrücken. An wen wendet man sich, wenn niemand reagiert und Anstalten macht. Muss man das dann einklagen?

Gruss Rottweil

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Es wird wohl entscheidend darauf ankommen, was im Testament steht.
Ist dort nicht ausdrücklich ein Erbe benannt, kann ein Erbe durch Auslegung ermittelt werden.
Vorausgesetzt, das Testament hat Bestand.

Gibt es denn jemanden, der als Erbe agiert?
Hinweise können die Abwicklung der Bestattung, Wohnungsauflösung oder Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten sein.

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"Lukas 7,23"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
rottweil
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist das richtig, dass von dem Tag an, wo man Einblick hat in
die Erbmasse hat, das Erbe ablehnen kann?

Danke - Rottweil

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Nein, das ist falsch.

Siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/1944.html

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