Hallo,
angenommen in einem Testament werden natürlich alle Erben benannt und einer Institution ein Vermächtnis bestehend aus zwei Grundstücken, ein ziemlich wertvolles und ein ziemlich wertloses, vermacht.
Kann die Institution nur das Vermächtnis insgesamt annehmen oder eben ablehnen (also nicht einfordern) oder kann sie auch nur das wertvollere Grundstück einfordern und das andere den Erben überlassen?
Vielen Dank.
-----------------
" "
Vermächtnis teilweise annehmen oder ablehnen?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Wenn es sich um ein Vermächtnis handelt dann gehe ich mal davon aus das verschiedene Legatare genannt werden und diesen dann Legate zugeordnet werden. Aber ohnehin wird beim Nachlassinventar der Wert der einzelnen Vermächtnisstücke ermittelt und danach die Erbquoten der Pflichtteilsberechtigten ermitteln.
-----------------
" "
Danke für die Antwort,
welche aber nicht zu meiner Frage passt. Ich versuche meine Frage verständlicher zu formulieren:
Im Testament sind die Erben genau benannt. Keiner der Pflichtteilsberechtigten erhält zu wenig, auch wenn das gesamte Vermächtnis von genannten Vermächtnisnehmer eingefordert werden würde. Einer Institution werden als Vermächtnis zwei Grundstücke vermacht. Frage: Kann die Institution nur eines der Grundstücke einfordern oder muss sie entweder beide einfordern oder auf beide (durch nicht-einfordern) verzichten?
Danke,
-----------------
" "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich verstehe was du meinst und habe die gleiche Frage, hänge mich deshalb mal an.
Es gilt "ganz oder gar nicht". Der Vermächtnisempfänger kann, nach der Annahme, das wertlose Grundstück aber natürlich den Erben oder sonstwem schenken.
Bitte keine neuen Beiträge an Uralt-Threads dranhängen!
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten