Guten Abend,
ich habe eine Frage zum Thema Erbrecht.
Mein Bruder und Ich nehmen die gesetzliche Erbstellung unserer Mutter ein. Diese ist leider vor einigen Jahren verstorben. Der Schwester unser Mutter ist noch am leben.
Gesetzlich würde ich jetzt 1/2 für die Schwester und 1/2 für mich und meine Bruder vermuten.
Das Thema Erbe/Geld wird mit den Enkelkindern nicht besprochen. Leider habe ich ein ungutes Gefühl, was das Thema Testament betrifft.
Es existiert eine Ehegattentestament, welches meine Oma als Alleinerben einsetzt, was vor drei Jahren auch so passiert ist. Am Ende wird wohl die gesetzliche Erbfolge eintreten, da nichts weiter im Testament vermerkt ist.
Wie ich heute nun mitbekommen habe gibt es wohl so eine Art Vermächtnis in dem meine Bruder und Ich mit einem festen Betrag genannt sein sollen (liegt wohl beim Amtgericht). Wenn ich das richtig verstehe, dann sind wir sozusagen enterbt und können zwischen dem Vermächtnis und dem Pflichtanteil wählen? Oder steht und doch 1/2 zu, da nichts weiter vermerkt ist im Testament?
Da meine Tante Bügergeld bezieht erscheint mir die Gestalltung als nicht optimal.
Vermächtnis und Erbanspruch
17. September 2023
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Frage vom 17. September 2023 | 20:58
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermächtnis und Erbanspruch
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 18. September 2023 | 08:14
Von
Status: Unbeschreiblich (48391 Beiträge, 17073x hilfreich)
ZitatWenn ich das richtig verstehe, dann sind wir sozusagen enterbt und können zwischen dem Vermächtnis und dem Pflichtanteil wählen? Oder steht und doch 1/2 zu, da nichts weiter vermerkt ist im Testament? :
Ohne den Wortlaut des Testamentes zu kennen, lässt sich die Frage nicht beantworten.
Es ist auch denkbar, dass Ihr beide Erben seid, aber mit anderen Erbquoten als 1/2:1/2.
#2
Antwort vom 18. September 2023 | 15:54
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Das mit bekannte Testament enthält keine genaue Anweisung. Es tritt somit die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Die Frage wäre allgemein, ob ein Vermächtnis die gesetzliche Erbfolge aushebelt.
Das Testament wurde ohne professionelle Hilfe erstellt.
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#3
Antwort vom 19. September 2023 | 10:10
Von
Status: Unbeschreiblich (48391 Beiträge, 17073x hilfreich)
ZitatDie Frage wäre allgemein, ob ein Vermächtnis die gesetzliche Erbfolge aushebelt. :
Nein, die gesetzliche Erbfolge bleibt erhalten. Daher führt das Festlegen eines Vermächtnisses nicht zu einer Enterbung.
Die Frage ist aber, ob es sich überhaupt um Vermächtnisse handelt.
Gerade Laien machen den Fehler, nur Vermächtnisse anzuordnen ohne eine Erbeinsetzung. So etwas wird aber je nach genauem Wortlaut nicht selten in eine Erbeneinsetzung umdeutet.
Ich fürchte daher, dass auch in diesem Fall das Testament einer Auslegung bedarf. Für die Auslegung muss aber der genaue Wortlaut bekannt sein, sowie das Verhältnis der Vermächtnisse zum Gesamtnachlass.
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