Bei einem Pflichtteilnehmer und einem Haupterben steht dem ersten 1/4, dem zweiten 3/4 des Erbes zu.
Kommt nun ein Vermächtnisnehmer hinzu, ist die Frage:
Erfolgt die Bedienung des Vermächtnisses nur zu Lasten des Haupterben, oder wird diese Belastung vorab vom Erbe
abgezogen, so dass sich die 1/4 und 3/4 nur auf das verbliebene Erbe beziehen?
-- Editiert von hadirost am 08.07.2019 10:44
-- Editiert von hadirost am 08.07.2019 10:45
Vermächtnis und Pflichtteilberechnung
8. Juli 2019
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Frage vom 8. Juli 2019 | 10:43
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermächtnis und Pflichtteilberechnung
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 8. Juli 2019 | 11:32
Von
Status: Richter (8018 Beiträge, 4498x hilfreich)
Zitat:Bei einem Pflichtteilnehmer und einem Haupterben steht dem ersten 1/4, dem zweiten 3/4 des Erbes zu.
A Alleinerbe zu 100 %; Erbe und B hat einen Pflichtteilsanspruch von 1/4 in bar. Der Pflichtteilsberechtigte ist kein Erbe.
Zitat:Erfolgt die Bedienung des Vermächtnisses nur zu Lasten des Haupterben, oder wird diese Belastung vorab vom Erbe abgezogen
Nein, Vermächtnisse werden nicht abgezogen. Der Pflichtteil wird vom Nachlass (ohne Abzug der Vermächtnisse) berechnet.
https://dejure.org/gesetze/BGB/2318.html
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