Hallo,
hat jemand Ahnung von Vermächtnissen?
Es sind drei Kinder vorhanden. Per Testament wird aber verfügt, dass nur zwei der drei Kinder einen Gegenstand erben bzw bekommen sollen.
Was außer diesem Gegenstand noch vorhanden ist, ist bis jetzt unklar.
Mal angenommen, es ist nur noch negatives Vermögen vorhanden, gilt der bezeichnete Gegenstand trotzdem als Vermächtnis? Und können die beiden bedachten Kinder die Annahme der Erbschaft anfechten?
Müssen die Schulden des Erblassers, mal angenommen, das Vermächtnis ist tatsächlich eins, aus dem Erlös des Vermächtnisses mit bezahlt werden?
Danke und Grüße
Vermächtnis und Schulden des Erblassers?
30. Oktober 2008
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Frage vom 30. Oktober 2008 | 07:22
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 2x hilfreich)
Vermächtnis und Schulden des Erblassers?
#1
Antwort vom 30. Oktober 2008 | 10:15
Von
Status: Lehrling (1512 Beiträge, 875x hilfreich)
http://www.erbrechtsblog.de/glossar-2/annahme-und-ausschlagung/
einfach mal durchlesen
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