Vermächtnis/Wohnung

19. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Xidefi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermächtnis/Wohnung

Hallo an alle!

Mein Lebensgefährte hat ein notarielles Testament gemacht, in dem ich als Vermächtnisnehmerin bedacht wurde. In seinem Haus, in dem wir zusammen leben, habe ich für die Einliegerwohnung einen schon länger bestehenden Mietvertrag und auf diese soll ich nach dem Tode meines Partners auch das Wohnrecht bekommen. Ins Grundbuch kann ich mich - wenn ich möchte - nach seinem Tode eintragen lassen. Das Testament liegt bereits beim Amtsgericht zur Verwahrung.

Es kam ein Schreiben von unserem Anwalt mit folgendem Inhalt: Bezüglich Ziffer d) unseres Schreibens an das Notariat wäre daran zu denken, dass Sie den Mietvertrag bereits zu Lebzeiten zwischen Ihnen und Frau ..... mit der Folge ändern, dass der Mietvertrag bereits im Todesfall direkt den Erben gegenüber geltend gemacht werden kann.

Ansonsten besteht die Gefahr, dass Änderungen im Mietvertrag erst noch mit den Erben abgesprochen und notfalls gegen die Erben klageweise geltend gemacht werden müssen. (Er hat Kinder, die die Haupterben sind)

Es ist ein ganz normaler Mietvertrag. Wir wissen jetzt nicht, wie und was genau man da ändern muss oder dazu schreiben muss, dass genau das nicht passiert? Ich möchte nichts einklagen müssen.

Vielen Dank für eure Antworten


-- Editiert von Xidefi am 19.05.2021 14:54

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hambre
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 74x hilfreich)

Zitat (von Xidefi):
Wir wissen jetzt nicht, wie und was genau man da ändern muss oder dazu schreiben muss, dass genau das nicht passiert? Ich möchte nichts einklagen müssen.


Da kann ich Dir nicht helfen, da ich nicht verstehe, was der Anwalt überhaupt meinen könnte.

An einem Mietvertrag ändert sich doch durch den Tod des Vermieters nichts. Die Erben treten an die Stelle des Vermieters und müssen den Mietvertrag unverändert fortführen.

Daher sollte der Anwalt gefragt werden, welches Problem er denn überhaupt sieht.

-- Editiert von hambre am 19.05.2021 15:05

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Xidefi):
wenn ich möchte - nach seinem Tode eintragen lassen.
Oder Anwalts Vorschlag:
Zitat (von Xidefi):
bereits im Todesfall direkt den Erben gegenüber geltend gemacht werden kann.


Daraus verstehe ich, dass für dich das Wohnrecht JETZT (zu seinen Lebzeiten) eingetragen werden sollte, ebenso der Grundbucheintrag.
Nicht erst nach seinem Tode. Also jetzt das Testament ändern, falls dein LG das auch möchte.
Dann braucht man das nicht mit den Erben machen.
----------------------------------
Zitat (von hambre):
und müssen den Mietvertrag unverändert fortführen.
Vermieter haben doch Rechte, oder? Sie können Mietverträge sogar kündigen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Daraus verstehe ich, dass für dich das Wohnrecht JETZT (zu seinen Lebzeiten) eingetragen werden sollte, ebenso der Grundbucheintrag.


Das verstehe ich daraus nicht. Der Rat des Anwaltes bezieht sich auf den Mietvertrag.

Zitat (von Anami):
Also jetzt das Testament ändern


Echt jetzt? Das Testament ist doch gerade erst nach Beratung durch den Anwalt errichtet worden, wenn ich das richtig verstanden habe.

Außerdem würde ich das auch nicht empfehlen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Xidefi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Das Testament ist doch gerade erst nach Beratung durch den Anwalt errichtet worden, wenn ich das richtig verstanden habe.


Ja, es wurde kürzlich durch einen Anwalt für Erbrecht errichtet, notariell beglaubigt und liegt verwahrt beim Amtsgericht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Vermieter haben doch Rechte, oder? Sie können Mietverträge sogar kündigen.


Nein, sie können den Mietvertrag nicht kündigen. Mit welcher Begründung sollte das in diesem Fall möglich sein?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Oh, sorry, ich hatte die Fragestellung falsch verstanden. :sweat:

Der LG sollte möglichst seinen Mietvertrag mit der TE ändern...nicht das Testament.

Danke

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Der LG sollte möglichst seinen Mietvertrag mit der TE ändern...nicht das Testament.

Mir ist nicht klar was an dem Mietvertrag geändert werden sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Xidefi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank für eure Antworten. Wir haben das jetzt mit unserem Notar abgeklärt

0x Hilfreiche Antwort

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