Vermächtnisauszahlung

27. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
PocketSun
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 13x hilfreich)
Vermächtnisauszahlung

Hallo mal wieder,
ich hätte da noch einige Fragen bezüglich der Vermächtnisauszahlung und hoffe das mir jemand weiterhelfen kann.

Folgende Problematik:

notariell beglaubigtes, offen hinterlegtes Testament umfasst zwei gleichanteilige Erben, diese haben laut Testament die Auflage, nach Abzug der Beerdigungskosten und einer angemessenen Summe für die Grabpflege, Vermächtnisse auszuzahlen.
Diese Vermächtnisse sind prozentual auf 4 Personen gesplittet, zusammengefasst eine Vermächtnisgesamtsumme von 70%, der Rest von somit 30% geht gleichanteilig an die Erben.
Klar definiiert ist im Testament ebenfalls: das die Vermächtnisse sich nur auf das Geldvermögen beschränken. Das veerbte Haus geht gleichanteilig nur an die Erben.

Meine Fragen sind:
1. Gibt es gesetzliche Grundlagen für die Vermächtnisauszahlung? Einen gesetzlich geregelten Ablauf? Inwieweit sind die Erben Auskunfts- bzw. Nachweisverpflichtet?

2. Von welcher Summe sind die Vermächtnisse zu zahlen? Beispiel: Todestag 10.10.2010, weitere Unkosten des Hauses ab diesem Tag fallen noch auf alle, also auch die Vermächtnisnehmer oder nur die Erben. Es handelt sich ja bei Strom, Wasser, Grundsteuer usw. um Jahresrechnungen, sprich vom 01.10.2010 bis 31.12.2010.

3. Wenn man einen Kostenvoranschlag von einem Friedhofsgärtner vorliegen hat, mit einer errechneten Summe X für 30 Jahre Grabpflege (weil das grab für 30 jahre "gemietet" ist), ist man dann verpflichtet diesen Gärtner zu beauftragen?

Es ging uns Erben ja ersteinmal um die Ermittlung dieser im Testament festgelgten Auflage einer angemessenen Summe für Grabpflege. Sind wir gegenüber den Vermächtnisnehmer weitere Rechenschaft schuldig?

Die Fragestellung ist eigentlich zusammenfassend, gibt es eine Art gesetzlichen Ablauf an dem man sich orientieren kann?
Punkte die die Erben gegenüber den Vermächtnisnehmern zu erfüllen haben? Zeitliche Rahmen?

Eine weitere Frage ist: würde man einen Anwalt mit der Abwicklung der Vermächtnisse beauftragen, würde dieser nur Kosten für die Erben oder ebenfalls für die Vermächtnisnehmer verursachen? Und nach was würde dieser seine Kosten berechnen? Gesamte Erbmasse, Geldvermögen, Vermächtnisse?

Super viele Fragen, eventuell aber nur für mich? Ich hoffe wirklich das mir jemand weiterhelfen kann und ich ein wenig klarer sehe :-)

ganz lieben dank im vorraus!



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

#Inwieweit sind die Erben Auskunfts- bzw. Nachweisverpflichtet?#
Wenn die Vermächtnisnehmer einen prozentualen Anteil vom Erbe erhalten, können diese eine Aufstellung des Geldvermögens verlangen.

#2. Von welcher Summe sind die Vermächtnisse zu zahlen?#
Vom vorhandenen Netto-Nachlass (Geldvermögen).

#3. Wenn man einen Kostenvoranschlag von einem Friedhofsgärtner vorliegen hat, mit einer errechneten Summe X für 30 Jahre Grabpflege (weil das grab für 30 jahre "gemietet" ist), ist man dann verpflichtet diesen Gärtner zu beauftragen?#
Weshalb sollte man anhand eines Kostenvoranschlags verpflichtet sein, einen Vertrag zu schließen?
Die Grabpflege kann normalerweise nicht in Abzug gebracht werden, da diese nicht zum Nachlass zählt.

#Es ging uns Erben ja ersteinmal um die Ermittlung dieser im Testament festgelgten Auflage einer angemessenen Summe für Grabpflege.#
Ob die Grabpflege hier zum Nachlass zählt, da diese im Testament verfügt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis.

#Die Fragestellung ist eigentlich zusammenfassend, gibt es eine Art gesetzlichen Ablauf an dem man sich orientieren kann?#
Nein, das gibt es m.W. nicht.
Wo ist das Problem. Man erstellt eine Auflistung und errechnet den jeweiligen Anteil.

#Eine weitere Frage ist: würde man einen Anwalt mit der Abwicklung der Vermächtnisse beauftragen, würde dieser nur Kosten für die Erben oder ebenfalls für die Vermächtnisnehmer verursachen?#
Die Kosten müssten die Erben tragen.



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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
PocketSun
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 13x hilfreich)

ersteinmal danke schön für die antworten!

das problem liegt einfach an den vorstellungen der vermächtnisnehmer und der aufstellung des geldvermögens.

bei dem testament handelt es sich um ein gemeinschaftstestament eines ehepaares. der erste teil des paares ist sechs monate vor dem anderen gestorben.
im testament ist die auflage vor auszahlung der vermächtnisse eine angemessene summe für die grabpflege in abzug zu bringen. für uns als erben stellt sich da halt die frage, wie hoch ist angemessen. wie brauchen ja irgendeine orientierung.

die frage ist einfach, eine frage der rechenschaft gegenüber der vermächtnisnehmer.

das geldvermögen errechnet sich aus zig verschiednen aktien- bzw. investmendfonds, zertifikaten usw.
allein die auflösung sämtlicher fonds, bzw. deren verkauf usw. hat wochen in anspruch genommen.
mittlerweile sind monate vergangen, uns hängt das finanzamt im nacken, nur können wir keine steuersummen errechnen solang wir nicht definitiv sagen können welche summe uns erben zum versteuern bleibt.

hört sich einfach an, ist es aber nicht. eine auflistung schicken wir seit todestag beinah im 2-wochen rythmus, und bei jeder auflistung ist wieder etwas das der vermächtnisnehmer als unklar nennt. was unserer meinung nach blödsinn ist.

mein grundgedanke ist: es gibt den todestag, zu diesem todestag beläuft sich das reine geldvermögen auf beispielsweise 100 000 euro. davon müssen beerdigungskosten, eine angemessene summe für die grabpflege und eventuelle nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. dann sind es meinetwegen 90 000 euro.
diese summe ist teilweise in aktienfonds angelegt, diese gilt es aufzulösen und zu verkaufen. sprich zum tag-kurswert. in der zwischenzeit bis zum verkauf, kommen jahresabrechnungen für das haus, die meiner meinung nach, zumindest bis zum todestag, erben und vermächtnisnehmer betreffen. versicherungen und ähnliches die vom erblasser abgeschlossen wurden und fürs jahr abgerechnet werden, müssten ja zumindest bis zum todestag auch noch vom geldvermögen des erblassers abgezogen werden, oder hab ich da einen denkfehler?
laut grundbuchamt, gehört uns das haus ja schliesslich auch erst seit dem 29.12.
was ist ansonsten mit der zeit vom todestag bis zum 29.12.?


wir haben einfach zeitdruck um sämtliche bankangelegenheiten endgültig zu klären und kommen schlichtweg mit den vermächtnisnehmern nicht weiter. keine erneute auflistung, keine kontoverbindungen, keine auszahlung möglich.
ergo macht uns die bank druck um endlich mal die auszahlung zu handeln und die konten des erblassers aufzulösen, das finanzamt bezüglich der erbschaftssteuer.. und wir können nichts machen als abzuwarten das die vermächtnisnehmer endlich ihr ok zur auszahlung geben?

wie ist es denn nach auszahlung? können die vermächtnisnehmer dann immernoch irgendwelche einsprüche einlegen oder nachweise fordern?

wo ist der endgültige abschluss bei vermächtnissen?

entweder machen wir als erbengemeinschaft es uns einfach zu kompliziert, oder wir werden schlichtweg von den V.nehmern ausgebremst?

und es gibt keinen paragraphen oder ähnliches der erben oder vermächtnisnehmer schützt? unfassbar...


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