Hallo,
mein Vater verstarb im März dieses Jahres. Er hat alles damals alles von seinem Vater überschrieben bekommen und es ist alles noch auf dem damaligen Stand. Ein Testament lag beim Nachlassgericht vor.
Meine Mutter (83 Jahre) erhielt ein Vermächtnis für 2 Zimmer, Küche, Bad.
Das Erbe ging an seine leiblichen Kinder. Wir Kinder sind uns einig.
Das Haus (in dem Mutter lebt) und eine kleine Werkstatt, Garten ging an mich. Es wurde im Mai durch einen Notar beurkundet und liegt nun zur Eintragung beim Amtsgericht vor. Wir zahlen ab diesem Zeitpunkt für sie Wasser, Müll also normale Grundbesitzabgaben, Versicherung.
Mutter möchte in die untere Etage ziehen, die aber noch ohne Heizung, alte Fenster etc. ist, Stromarbeiten wurden angefangen. Kostenvoranschlag für Heizung läuft.
Da ich noch nicht im Grundbuch eingetragen bin, kann ich keine Finanzierung aufnehmen bzw. mach ich nicht. Nun denkt sie, dass ich die ganze Sache hinausziehen will und sie nun richtig wütend auf mich ist. Es sind keine normalen Gespräche möglich ohne Beschimpfungen ihrerseits. Sie unterstellt mir dass ich sie betrüge und hintergehe und redet nur noch schlecht über mich. Echt ein Drama!
Nun hat sie das Schloss von der Haustür auswechseln lassen.
Mein Sohn, hat den Schlüssel (den sie ihr selbst übergeben hat) zur Werkstatt und bastelt dort gerne an seinem Auto rum. Der Stromzähler läuft auch über uns, so dass sie keine Kosten hat. Gestern Abend kam sie in die Werkstatt und fordert, dass er verschwinden soll und ihr sofort den Werkstattschlüssel zu übergeben hat, da sie die Besitzerin des ganzen ist und wir überhaupt kein Recht haben. Er hat ihr den Schlüssel natürlich nicht gegeben.
Nun, wissen wir auch nicht weiter. Sind wir verpflichtet ihr den Schlüssel auszuhändigen? bzw. kann sie das Schloss wechseln lassen und wir bleiben vor der Tür, bis die Eintragung ins Grundbuch erfolgt ist?
Vielen Dank für die Hilfe
Schöne Grüße
Vermächtnisnehmer erteilt Hausverbot
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
ZitatGestern Abend kam sie in die Werkstatt und fordert, dass er verschwinden soll und ihr sofort den Werkstattschlüssel zu übergeben hat, da sie die Besitzerin des ganzen ist und wir überhaupt kein Recht haben. :
Das hört sich schon sehr nach kognitiven Störungen an. Z.B. Demente neigen zu solchen Reaktionen.
ZitatSind wir verpflichtet ihr den Schlüssel auszuhändigen? :
Warum? sie schrieben doch u.st. Die Werkstatt gehört ihr nicht. Eher solltet ihr ein neuen Schloss an der Werkstatttüre anbringen, damit sie diese nicht mehr betreten kann.
ZitatMeine Mutter (83 Jahre) erhielt ein Vermächtnis für 2 Zimmer, Küche, Bad. :
Das Schloss für die Haustür HAT sie schon gewechselt. Das wird man selbst wieder ändern können, damit man ins Haus kommt. Oder man überzeugt sie, dass sonst die untere Wohnung nicht fertig wird.Zitatkann sie das Schloss wechseln lassen und wir bleiben vor der Tür, bis die Eintragung ins Grundbuch erfolgt ist? :
Den Schlüssel für die Werkstatt braucht man ihr nicht geben, denn die Werkstatt gehört ihr auch nicht.
Auch der baldige Grundbucheintrag wird die vermutlich leicht demente Mutter nicht überzeugen. Mit Geld hat das eher nichts zu tun.
Sie realisiert nicht, was nun *mit ihrem Ganzen* passiert... Evtl. könnte ihr das ein Außenstehender erklären, dem sie (noch) vertraut?
..eine Erbrechtsfrage ist das nicht.
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Würde ich auch so sehen. Es spricht doch nichts gegen eine Finanzierung wenn diese auch ohne Eintragung möglich ist. Und das ist sie.Zitatbzw. mach ich nicht. Nun denkt sie, dass ich die ganze Sache hinausziehen will :
Sie ist 83. Das ist evtl. eine Auswirkung des Altersstarrsinns. Du hast deutlich mehr Lebenszeit zur Verfügung als deine Mutter. Was hindert dich also daran die Finanzierung aufzunehmen und ihr zu helfen? FDAs würde doch wieder Frieden schaffen. Das ist es worauf man hier abzielen sollte und nicht unnötig mit rechtlichen Mitteln versuchen den jeweils eigenen Willen durchzusetzen. Dabei kann es nur Verlierer geben.ZitatSie unterstellt mir dass ich sie betrüge und hintergehe und redet nur noch schlecht über mich. Echt ein Drama! :
ZitatWürde ich auch so sehen. Es spricht doch nichts gegen eine Finanzierung wenn diese auch ohne Eintragung möglich ist. Und das ist sie. :
Wer das nötige Einkommen hat um die Sanierung einer Heizungsanlage ohne Sicherheit in Form einer Hypothek von einer Bank finanziert zu bekommen braucht in der Regel den Kredit nicht.
ZitatWas hindert dich also daran die Finanzierung aufzunehmen und ihr zu helfen? :
Ich schätze die Bank die eine Sicherheit möchte.
Du hast gelesen, dass der TE es nicht möchte? Auch ohne dass man bereits selbst im Grundbuch steht kann bereits eine entsprechende Grundschuld eingetragen werden. Das ist eine normale Vorgehensweise bei jedem finanzierten Hauskauf. Zuerst wird eine Grundschuld eingetragen um den Kredit zu bekommen, danach erfolgt erst eine Umschreibung auf den neuen Eigentümer.ZitatIch schätze die Bank die eine Sicherheit möchte. :
Es steht also dem Vorhaben nichts im Wege....... außer dass der TE es nicht möchte.
-- Editiert von User am 25. Oktober 2022 14:50
Ging es dem TE nicht viel mehr um das von der Vermächtnisnehmerin ausgesprochene Hausverbot und das gewechselte Haustürschloss?ZitatEs steht also dem Vorhaben nichts im Wege. :
Die Mutter denkt/versteht nicht mehr richtig.
Warum sollte der TE deshalb das von dir erdachte Vorhaben umsetzen?
Er machts nicht.Zitatmach ich nicht. :
Doch natürlich. Hängt aber alles zusammen. Einfach noch einmal lesen.ZitatGing es dem TE nicht viel mehr um das von der Vermächtnisnehmerin ausgesprochene Hausverbot und das gewechselte Haustürschloss? :
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann bewohnt sie Mutter derzeit die zwei Zimmer, Küche, Bad, also die Wohneinheit, welche ihr durch das Testament zugesprochen wurde. Ein weitergehender erbrechtlicher Anspruch besteht nicht. So, jetzt hat man sich geeinigt, den Wünschen der alten Dame entsprechend das Erdgeschoss bewohnbar zu machen und ihr zur Verfügung zu stellen. Da wohl keine Verpflichtung auf der Zeitschiene besteht, kann der Erbe das ausgestalten, wie er will. Also auch auf die Grundbucheintragung warten.
Damit sollte klar sein, dass die erbrechtlichen Ansprüche aus dem Testament erfüllt sind. Die alte Dame wohnt, wie es geregelt ist. Weitergehende Ansprüche auf der Basis des Testaments existieren nicht. Sie darf weder dem Werkstattnutzer noch sonst jemandem den Zugang zum Haus verwehren. Nur zu ihrer derzeit genutzten Wohnung.
Ich teile @Lonis Einschätzung, dass wir es hier nicht mit einem juristischen Problem, sondern mit einem psychischem (altersbedingt) zu tun haben. Klar, man kann (sollte man auch) die Schlösser wieder auswechseln. Nur, ob das die Lady beeindruckt?
wirdwerden
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