Der Vermächtnisnehmer stirbt kurz nach dem Erblasser ohne das Vermächtnis bei den Erben einzufordern.
Im Testament ist eindeutig dieses Vermächtnis vom Erbe getrennt. Der Vermächntnisnehmer konnte seine Forderung aber nicht mehr bei den Erben einfordern und verstirbt auch.
Frage: Haben in diesem Fall die Erben des Vermächtnisnehmers einen Anspruch auf das Vermächtnis?
Wenn ja, wo ist hier der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis?
Vermächtnisnehmer stirbt kurz nach dem Erblasser ohne das Vermächtnis bei den Erben einzufordern
13. März 2018
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Frage vom 13. März 2018 | 18:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermächtnisnehmer stirbt kurz nach dem Erblasser ohne das Vermächtnis bei den Erben einzufordern
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 13. März 2018 | 18:52
Von
Status: Unbeschreiblich (47456 Beiträge, 16800x hilfreich)
Ja, die Erben des Vermächtnisnehmers können das Vermächtnis einfordern.
Erben treten mit allen Rechten und Pflichten an die Stelle des Erblassers. Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft.
Ein Vermächtnisnehmer hat dagegen nur Anspruch auf die vermachte Sache. Er hat keine weiteren Rechte, wie z.B. ein Auskunftsrecht gegenüber Banken. Er tritt auch nicht in Verträge des Erblassers ein.
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