Vermächtnisnehmerin verweigert Zugang zum Haus

18. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Röpeker
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermächtnisnehmerin verweigert Zugang zum Haus


Hallo,

ich habe ein Zweifamilienhaus (Denkmalschutz) von meinem Vater geerbt und stehe nun als Eigentümerin im Grundbuch. Meine Mutter (82 Jahre) hat ein Vermächtnis in Form von Wohnrecht für 2 Zimmer, Küche, Bad erhalten. Sie lebt in der oberen Etage.
Die untere Etage ist nicht bewohnbar, da 50 Jahre nichts erneuert wurde.

Das Verhältnis ist sehr schlecht, da sie nur Beschimpft und Behauptungen aufstellt, die nicht der Wahrheit entsprechen.

Nun möchten wir die untere Etage erneuern – jedoch verweigert sie den Zugang zum Haus.

Dürfen wir das Haustürschloss nun einfach auswechseln und mit den Arbeiten anfangen oder muss das gerichtlich geklärt werden?

Vielen Dank für die Rückmeldungen!

Schöne Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TobiM78
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 15x hilfreich)

Sie sind Eigentümer, das Vermächtnis ist wahrscheinlich notariell geregelt und betrifft auch nur das obere Stockwerk?
Dann sind sie rechtlich Besitzer und dürfen außerhalb des Wohnraumes ihrer Mutter alles unternehmen.
Vielleicht wäre es sinnvoll, auf egenen Kosten eine abschließbare Wohnungstüre im oberen Stock herzustellen, wenn nicht bereits vorhanden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119581 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Röpeker):
Dürfen wir das Haustürschloss nun einfach auswechseln und mit den Arbeiten anfangen oder muss das gerichtlich geklärt werden?

Kommt auf die uns unbekannten Details ( Wortlaut des Vermächtnis, bauliche Situation, ...) an.



Zitat (von TobiM78):
Dann sind sie rechtlich Besitzer

Nein ist er nicht.
An den Räumen aus dem Vermächtnis ist er vermutlich nicht mal Mitbesitzer.
Und an den notwendigen Zugängen wäre er höchsten Mitbesitzer.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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