Hallo,
ich habe ein Zweifamilienhaus (Denkmalschutz) von meinem Vater geerbt und stehe nun als Eigentümerin im Grundbuch. Meine Mutter (82 Jahre) hat ein Vermächtnis in Form von Wohnrecht für 2 Zimmer, Küche, Bad erhalten. Sie lebt in der oberen Etage.
Die untere Etage ist nicht bewohnbar, da 50 Jahre nichts erneuert wurde.
Das Verhältnis ist sehr schlecht, da sie nur Beschimpft und Behauptungen aufstellt, die nicht der Wahrheit entsprechen.
Nun möchten wir die untere Etage erneuern – jedoch verweigert sie den Zugang zum Haus.
Dürfen wir das Haustürschloss nun einfach auswechseln und mit den Arbeiten anfangen oder muss das gerichtlich geklärt werden?
Vielen Dank für die Rückmeldungen!
Schöne Grüße
Vermächtnisnehmerin verweigert Zugang zum Haus
18. Februar 2023
Thema abonnieren
Frage vom 18. Februar 2023 | 11:42
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermächtnisnehmerin verweigert Zugang zum Haus
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 18. Februar 2023 | 12:45
Von
Status: Beginner (68 Beiträge, 15x hilfreich)
Sie sind Eigentümer, das Vermächtnis ist wahrscheinlich notariell geregelt und betrifft auch nur das obere Stockwerk?
Dann sind sie rechtlich Besitzer und dürfen außerhalb des Wohnraumes ihrer Mutter alles unternehmen.
Vielleicht wäre es sinnvoll, auf egenen Kosten eine abschließbare Wohnungstüre im oberen Stock herzustellen, wenn nicht bereits vorhanden.
#2
Antwort vom 18. Februar 2023 | 16:37
Von
Status: Unbeschreiblich (119581 Beiträge, 39744x hilfreich)
ZitatDürfen wir das Haustürschloss nun einfach auswechseln und mit den Arbeiten anfangen oder muss das gerichtlich geklärt werden? :
Kommt auf die uns unbekannten Details ( Wortlaut des Vermächtnis, bauliche Situation, ...) an.
ZitatDann sind sie rechtlich Besitzer :
Nein ist er nicht.
An den Räumen aus dem Vermächtnis ist er vermutlich nicht mal Mitbesitzer.
Und an den notwendigen Zugängen wäre er höchsten Mitbesitzer.
Und jetzt?
Schon
266.920
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
11 Antworten