Hallo!
Herr Müller hat Anfang des 20.Jahrhunders ein Haus für seine Familie gebaut. Inzwischen wurde es mehrfach weitervererbt (z.B. mit Testament,z.T.ohne),so daß das Haus einer ziemlich großen Erbengemeinschaft gehört. Dabei gehören ca 80% einer einzigen Person (Müllers Urenkelin),die das Haus auch bewohnt. Weitere 10% gehören 5 namentlich bekannten Personen. Die restlichen 10% jedoch gehören ca 70 (!) verschiedenen Miterben, die meisten davon in alle Winde verstreut, der Großteil dürfte nicht mal was von seinem Glück wissen.
Nun möchte die Bewohnerin das Haus vermieten. Doch darf sie das eigentlich ? Bei meiner bisherigen Recherche habe ich 2 unterschiedliche Lösungen dazu gefunden:
a) zur Vermietung sind sämtliche Miterben zustimmungspflichtig
b) wenn sich die Erben von 75% der Erbmasse einig sind, reicht das aus. Dies wäre ja allein durch die jetzige Bewohnerin erfüllt.
Was stimmt denn nun ?
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Vermieten in Erbengemeinschaft
13. August 2013
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Frage vom 13. August 2013 | 22:16
Von
Status: Beginner (105 Beiträge, 27x hilfreich)
Vermieten in Erbengemeinschaft
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 13. August 2013 | 23:23
Von
Status: Bachelor (3393 Beiträge, 2075x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Keines von Beidem <hr size=1 noshade>
Die Vermietung gehört zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlaß, das ist in § 2038 BGB geregelt. Der verweist auf § 745 BGB , da steht ganz einfach:
"(1) Durch Stimmenmehrheit kann eine der Beschaffenheit des gemeinschaftlichen Gegenstands entsprechende ordnungsmäßige Verwaltung und Benutzung beschlossen werden. Die Stimmenmehrheit ist nach der Größe der Anteile zu berechnen."
Die richtige Größe ist also 51%. Vermieter ist aber die Erbengemeinschaft. Der stehen auch die (Netto-) Erträge zu. Die Verwaltung sollte also um späteren Ärger zu vermeiden sehr sauber dokumentiert werden. Am Besten ein separates Konto einrichten, das macht Vieles einfacher.
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