Vermietete Immobilie geerbt mit den Geschwistern. Welche Vollmacht, damit Miete auf Konto geht?

14. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Benton90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermietete Immobilie geerbt mit den Geschwistern. Welche Vollmacht, damit Miete auf Konto geht?

Hallo liebes Forum,
das ist mein erster Beitrag bei euch und ich bin sehr froh, dass es so ein Forum hier gibt
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen:

Ich habe mit meinen zwei Geschwistern eine Immobilie geerbt. Diese war vermietet und soll auch weiterhin vermietet bleiben. Da sich aber nun das Konto ändert, auf das die Miete eingeht, habe ich ein neues auf meinen Namen eröffnet. Meine Geschwister sind auf fein damit, dass das Konto auf meinen Namen läuft.

Nun ist es aber so, dass die Person, die die Wohnung bewohnt unterstützt wird vom Staat finanziell unterstützt und hat eine Betreuung, die die Finanzen regelt. Den neuen Dauerauftrag muss die Betreuung daher übernehmen und bei der Bank einreichen.

Jetzt hat sich die Betreuerin gemeldet, dass sie eine Bescheinigung über das Erbe benötigt (habe ich bereits vorliegen) und auch jeweils eine Vollmacht meiner Geschwister, dass die Miete auf mein Konto gehen darf.

Ich habe garkeine Erfahrung mit Vollmachten und bin überfordert damit. Was für eine Vollmacht benötigt sie nun von meinen Geschwistern? Ich bin leider noch nicht fündig geworden.

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

Liebe Grüße

-- Editiert von Benton90 am 14.12.2020 18:12

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Was für eine Vollmacht benötigt sie nun von meinen Geschwistern?


Eine einfache schriftliche Vollmacht reicht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Benton90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort!
Und die Vollmacht bezieht sich dann auch einfach wörtlich darauf, "dass die Miete für das Objekt XY auf das Konto XY unter meinem Namen überwiesen werden darf"...?

Entschuldige die Nachfrage. Ich habe auch gesehen, dass Vollmachten immer recht ähnlich aussehen.
Aber schonmal gut zu wissen, dass wir da keine spezielle Vollmacht benötigen.

Grüße und Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Und die Vollmacht bezieht sich dann auch einfach wörtlich darauf, "dass die Miete für das Objekt XY auf das Konto XY unter meinem Namen überwiesen werden darf"...?


Ja, dann gilt sie nur für diesen speziellen Zweck.

Man kann die Vollmacht auch weiter fassen, so dass die Geschwister Dich bevollmächtigen, sie in allen Angelegenheiten des Mietverhältnisses zu vertreten.

Dann darfst Du auch z.B. alleine Nebenkostenabrechnungen erstellen und für den Mieter reicht es auch, wenn er Mitteilungen nur an Dich schickt.

0x Hilfreiche Antwort

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