Vermietung eines 1/4 Anteiles eines Grundstückes

25. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
HoheSee
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermietung eines 1/4 Anteiles eines Grundstückes

Guten Tag!

Folgende Frage: Meine Großmutter ist letztes Jahr verstorben und hat u.a. ein Grundstück hinterlassen an einer Bundesstrasse in Niedersachsen und Erbe ist mein Vater zum 1/4 und seine Nichte zu 3/4. Auf diesem Grundstück steht zur Zeit eine Shell-Tankstelle Also sehr lukrativ. U.a.hat meine Großmutter auch in Jahrzehnten die Pacht für das Grundstück nie erhöht, weil sie irgendwie immer so ein mildes Herz für ihre Pächter hatte.

Und obwohl meine Anwältin keinen großen Druck in der Angelegenheit macht, zieht die Gegenseite die Sache immens in die Länge. Warum, ist nicht klar.

Es geht schliesslich nur um die Neubewertung des Grundstückes und der Pacht. Und anschliessend um das Aufteilung des Erbes.


Meine Frage ist jetzt allerdings: Kann mein Vater seinen 1/4-Anteil an dem Tankstellengrundstück verpachten oder verkaufen? Schliesslich steht da ja ein Gewerbe drauf. Oder müssten die dann "nur" die aktuelle Pacht für 2004 zahlen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8036 Beiträge, 1656x hilfreich)

Zitat (von HoheSee):
Kann mein Vater seinen 1/4-Anteil an dem Tankstellengrundstück verpachten


Es ist doch bereits verpachtet

Zitat (von HoheSee):
Schliesslich steht da ja ein Gewerbe drauf.


genau. Und das bekommt man da erstmal auch nicht weg

Zitat (von HoheSee):
Es geht schliesslich nur um die Neubewertung des Grundstückes und der Pacht. Und anschliessend um das Aufteilung des Erbes.


Naja angesichts der Grundsteuerreform ab 2025 wird man eh an die Pacht müssen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17086x hilfreich)

Zitat (von HoheSee):
Kann mein Vater seinen 1/4-Anteil an dem Tankstellengrundstück verpachten oder verkaufen?

Nein, ihm steht jedoch 1/4 der Pachteinnahmen zu.

Zitat (von HoheSee):
Schliesslich steht da ja ein Gewerbe drauf.

Ja und?

Zitat (von HoheSee):
Oder müssten die dann "nur" die aktuelle Pacht für 2004 zahlen?

Wenn der Pachtvertrag es zulässt, könne beide Erben gemeinsam natürlich die Pacht erhöhen.

0x Hilfreiche Antwort

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