Hallo!
Ich habe da mal ne Frage und hoffe, mir kann da jemand weiter helfen!
Also ein Mann hat testamemtarisch festgelegt, das all sein Vermögen, bestehend aus Geld, Versicherungen und einem Auto, kein Haus vorhanden an seine beiden Enkelkinder gehen soll. Das Vermögen soll dann zu gleichen Teilen unter den beiden aufgeteilt werden, bis auf das Auto, das soll die älteste Enkelin bekommen und dafür im Gegenzug die Beerdigung bezahlen.
Der Vater der beiden jungen Frauen (beide Volljährig) lebt noch, hat aber gesagt, er will von dem ganzen Geld und sonstigem eh nichts haben und hat das Testament seines Vaters auch so mit diesem abgestimmt, ob da irgendetwas zu unterschrieben ist, weiß ich nicht. Das Vermögen belief sich zu DM Zeiten für beide Enkeltöchter zusammen auf ca.400.000DM.
Der Opa ist nicht verheiratet, sondern von seiner Frau geschieden, hat im Moment eine Lebensgefährtin, wird diese aber nicht heiraten. Das mit dem Testament hat er schon vor über 8 Jahren so abgefasst. Der Opa lebt noch und wird in nächster Zeit wohl auch nicht sterben.
Nun meine Fragen:
1. Haben die beiden Enkeltöchter so definitiv ein anrecht auf das Erbe?
2. Kann der Vater ihnen das Erbe noch streitig machen?
Wenn unter welchen Vorraussetzungen.
3. Wie hoch wären die Erbschaftssteuern?
Ich danke für die Hilfe, di ich bestimmt bekommen werde schon mal im Vorraus!
MfG Cussy
Vermögen an Enkel vererben????
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
zu 1.: Ja, wenn das Testament die Formvorschriften erfüllt, dann haben die Enkel den Erbanspruch.
zu 2.: Der Vater hat einen Pflichtteilsanspruch, auf den er nur durch notariell beurkundeten Erbverzicht endgültig verzichten kann. Dieser besteht bis 3 Jahre nach dem Tod des Großvaters.
Der Pflichtteilsanspruch muss aber eingefordert werden. wenn der Vater freiwillig auf die Einforderung verzichtet, dann geht das Erbe vollständig an die Enkel.
zu 3.: Der Freibetrag für einen Enkel beträgt 51.200€, wenn der Vater zum Zeitpunkt des Todes des Großvaters noch lebt. Immobilien werden bei der Ermittlung der Höhe des Nachlasses für die Erbschaftsteuer nur mit dem Ertragswert gerechnet (ca. 50-60% des Verkehrswertes).
Ein Enkel, der ein so errechnetes Erbe von 100.000€ erhält, muss 3.416€ Erbschaftsteuer zahlen.
Hallo hh!
Danke schön für die Super schnelle Antwort!
Dann ist jetzt alles so weit geklärt und eine Frage die ich im Bezug auf eine andere Erbschaft hatte hast du mir gleich mit erklärt! Danke schön!
Nur eine Frage bleibt da noch offen, die nur entfernt mit dem vorherigem zu tun hat, deswegen stelle ich die jetzt mal.
Wie sieht das aus, wenn die geschiedene Frau, die wieder verheiratet ist, ihr gesamtes Vermögen der älteren der beiden Enkelinen vereerbt, dies mit Unterschrift beim Notar von Ehemann und Sohn. Der Eheman hat in dem Haus (nur auf sie im Grundbuch eingetragen) ein Lebenslanges Wohnrecht. Wert des Hauses keine Ahnung und was an Geld da ist auch keine Ahnung, sind aber definitiv keine Schulden vorhanden.
1. Muss die Ältere dann an Ihre jüngere Schwester einen Pflichtteil zahlen?
2. Freibetrag wie oben von angegeben denke ich mal.
3. der Vater kann dann, da es ja schriftlich schon geregelt ist nicht mehr auf das Erbe zu greifen, oder? (Er hat schriftlich auf das Erbe verzichtet.)
Danke noch mal!
MfG Cussy
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zu 1.: Nein, wenn der Vater zum Zeitpunkt des Todes der geschiedenen Frau noch lebt. Ja, wenn er zu diesem Zeitpunkt verstorben ist.
zu 2.: Ja, der Freibetrag ist der gleiche. Wenn der Vater zuerst verstirbt, dann beträgt der Freibetrag in beiden Fällen 205.000€.
zu.3.: Bei einem wirksamen Erbverzicht (notariell) kann der Vater nicht mehr auf das Erbe zugreifen.
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