Vermögen bei Pflichtanteil ?

22. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Jasmin1976
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermögen bei Pflichtanteil ?

Hallo,

folgende Ausgangslage. Mein leiblicher Vater ist verstorben und war mit meiner Mutter verheiratet. Nachdem Tod ( vor 8 Jahren ) ging das ganze Vermögen an meine Mutter über ( 2 Häuser, etliches Bargeld, Schiff, usw. ).

Es war also genug da. Vor 4 Jahren lernte sie ihrne neuen Freund kennen ( mein Stiefvater ), den sie dann auch 2 Jahre später heiratete. Es leben beide noch.

Da ich mich nach der Hochzeit mit meiner Mutter zerstitten habe und es wohl auch so aussieht als würde sie mich enterben, überlege ich jetzt schnellstmöglich meinen Pflichtteil einzuklagen.

Wie würde dieser sich zusammen setzen ?

Nach meiner letzten bekannten Auskunft ( das war kurz vor der Heirat ) war ihr Vermögen ( grob ) :

1 Haus in dem sie wohnt ( gute Lage, Wert wohl ca. 450.000 Euro ). 1 verkauftes Haus ( was damals nachweißlich 400.000 Euro einbrachte ), plus Geld auf dem Konto und ein Boot ( Kaufpreis damals neu 65.000 Euro ).

Wie es nach der Heirat weiter ging weiß ich leider nicht da der Kontakt abgebrochen ist.

Was würde mir zustehen wenn ich jetzt mein Erbe einklagen würde ?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33310 Beiträge, 17398x hilfreich)

Nichts - ein Pflichtteilsanspruch verjährt nach 3 Jahren, und die sind nun mal rum... Oder meinten Sie den Pflichtteil vom mütterlichen Erbe? Darauf besteht kein Anspruch, da die Mutter ja offenbar noch lebt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8225 Beiträge, 4556x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
folgende Ausgangslage. Mein leiblicher Vater ist verstorben und war mit meiner Mutter verheiratet. Nachdem Tod ( vor 8 Jahren ) ging das ganze Vermögen an meine Mutter über ( 2 Häuser, etliches Bargeld, Schiff, usw. ).

Also gibt es ein Testament deines Vaters in dem deine Mutter als Alleinerbin eingesetzt wurde?

Wenn dem so ist, dann ist der Anspruch schon lange verjährt.

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#3
 Von 
Jasmin1976
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein. Es geht um den Pflichtteil der ja, soweit ich weiß, JEDEM zusteht, egal ob er enterbt ist oder die Eltern noch leben !?

Darum geht es. Das ich meinen Pflichtteil JETZT schon einklage und auszahlen lasse, anstatt zu warten bis meine Mutter tot ist und das Geld schon zur Seite geschafft wurde.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33310 Beiträge, 17398x hilfreich)

Es geht um den Pflichtteil der ja, soweit ich weiß, JEDEM zusteht, egal ob er enterbt ist oder die Eltern noch leben !? Solange Ihre Mutter noch lebt, steht Ihnen überhaupt nichts zu.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Markus1988
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 1x hilfreich)

So wie ich das hier lese, muss deine Mutter da wohl zustimmen. Was sie aber wahrscheinlich nicht machen wird da sie dich ja wohl eh enterben will.
In diesem Fall pech gehabt.

3. Den Pflichtteil zu Lebzeiten durch Pflichtteilsverzicht erlangen

Beim Pflichtteilsverzicht erklärt sich der Pflichtteilsberechtigte bereit, bei Erbeintritt auf seinen Pflichtteilsanspruch zu verzichten. Als Gegenleistung erhält er dafür eine Zahlung als Abfindung. Die Höhe der Abfindung hängt dabei vom Verhandlungsgeschick des Pflichtteilsberechtigten ab. Als Richtwert kann jedoch die Höhe des gesetzlich vorgesehenen Pflichtteilsanspruchs herangezogen werden. Der Pflichtteilsverzicht muss jedoch von beiden Parteien gewollt sein. Stimmt diesem nur eine Partei zu, so kommt der Vertrag, welcher zwingend von einem Notar beglaubigt werden muss, nicht zustande.

Wird auf diese Weise der Pflichtteil zu Lebzeiten eingefordert, so können sich sowohl Vorteile für den künftigen Erblasser als auch für den eigentlich Pflichtteilsberechtigten ergeben. Der Pflichtteilsberechtigte erhält einen Teil des Erbes bereits zu Lebzeiten des Verwandten. Der künftige Erblasser kann nach Belieben seinen Nachlass regeln, ohne auf gesetzliche Pflichtteilsansprüche achten zu müssen.

Das Wichtigste im Überblick:

Beide Parteien müssen mit dem Pflichtteilsverzicht einverstanden sein.
Der Pflichtteilsverzicht muss zwingend vom Notar beglaubigt werden.
Für den Verzicht auf seinen Pflichtteilsanspruch erhält der ehemals Pflichtteilsberechtigte eine Abfindung.

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#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8225 Beiträge, 4556x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
Nein. Es geht um den Pflichtteil der ja, soweit ich weiß, JEDEM zusteht, egal ob er enterbt ist oder die Eltern noch leben !?

Dann bis du falsch informiert.
Zitat:
Darum geht es. Das ich meinen Pflichtteil JETZT schon einklage und auszahlen lasse, anstatt zu warten bis meine Mutter tot ist und das Geld schon zur Seite geschafft wurde.

Solange deine Mutter lebt hast du genau NULL Anspruch.

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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8225 Beiträge, 4556x hilfreich)

Zitat (von Markus1988):
Beide Parteien müssen mit dem Pflichtteilsverzicht einverstanden sein.

Wo liest du denn hier was von Pflichtteilsverzicht?

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#8
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1363 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
Nein. Es geht um den Pflichtteil der ja, soweit ich weiß, JEDEM zusteht, egal ob er enterbt ist oder die Eltern noch leben !?
Falsch. Vor erben kommt nunmal sterben.

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