Hallo,
folgende Ausgangslage. Mein leiblicher Vater ist verstorben und war mit meiner Mutter verheiratet. Nachdem Tod ( vor 8 Jahren ) ging das ganze Vermögen an meine Mutter über ( 2 Häuser, etliches Bargeld, Schiff, usw. ).
Es war also genug da. Vor 4 Jahren lernte sie ihrne neuen Freund kennen ( mein Stiefvater ), den sie dann auch 2 Jahre später heiratete. Es leben beide noch.
Da ich mich nach der Hochzeit mit meiner Mutter zerstitten habe und es wohl auch so aussieht als würde sie mich enterben, überlege ich jetzt schnellstmöglich meinen Pflichtteil einzuklagen.
Wie würde dieser sich zusammen setzen ?
Nach meiner letzten bekannten Auskunft ( das war kurz vor der Heirat ) war ihr Vermögen ( grob ) :
1 Haus in dem sie wohnt ( gute Lage, Wert wohl ca. 450.000 Euro ). 1 verkauftes Haus ( was damals nachweißlich 400.000 Euro einbrachte ), plus Geld auf dem Konto und ein Boot ( Kaufpreis damals neu 65.000 Euro ).
Wie es nach der Heirat weiter ging weiß ich leider nicht da der Kontakt abgebrochen ist.
Was würde mir zustehen wenn ich jetzt mein Erbe einklagen würde ?
Vermögen bei Pflichtanteil ?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Nichts - ein Pflichtteilsanspruch verjährt nach 3 Jahren, und die sind nun mal rum... Oder meinten Sie den Pflichtteil vom mütterlichen Erbe? Darauf besteht kein Anspruch, da die Mutter ja offenbar noch lebt.
Zitatfolgende Ausgangslage. Mein leiblicher Vater ist verstorben und war mit meiner Mutter verheiratet. Nachdem Tod ( vor 8 Jahren ) ging das ganze Vermögen an meine Mutter über ( 2 Häuser, etliches Bargeld, Schiff, usw. ). :
Also gibt es ein Testament deines Vaters in dem deine Mutter als Alleinerbin eingesetzt wurde?
Wenn dem so ist, dann ist der Anspruch schon lange verjährt.
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Nein. Es geht um den Pflichtteil der ja, soweit ich weiß, JEDEM zusteht, egal ob er enterbt ist oder die Eltern noch leben !?
Darum geht es. Das ich meinen Pflichtteil JETZT schon einklage und auszahlen lasse, anstatt zu warten bis meine Mutter tot ist und das Geld schon zur Seite geschafft wurde.
Es geht um den Pflichtteil der ja, soweit ich weiß, JEDEM zusteht, egal ob er enterbt ist oder die Eltern noch leben !? Solange Ihre Mutter noch lebt, steht Ihnen überhaupt nichts zu.
So wie ich das hier lese, muss deine Mutter da wohl zustimmen. Was sie aber wahrscheinlich nicht machen wird da sie dich ja wohl eh enterben will.
In diesem Fall pech gehabt.
3. Den Pflichtteil zu Lebzeiten durch Pflichtteilsverzicht erlangen
Beim Pflichtteilsverzicht erklärt sich der Pflichtteilsberechtigte bereit, bei Erbeintritt auf seinen Pflichtteilsanspruch zu verzichten. Als Gegenleistung erhält er dafür eine Zahlung als Abfindung. Die Höhe der Abfindung hängt dabei vom Verhandlungsgeschick des Pflichtteilsberechtigten ab. Als Richtwert kann jedoch die Höhe des gesetzlich vorgesehenen Pflichtteilsanspruchs herangezogen werden. Der Pflichtteilsverzicht muss jedoch von beiden Parteien gewollt sein. Stimmt diesem nur eine Partei zu, so kommt der Vertrag, welcher zwingend von einem Notar beglaubigt werden muss, nicht zustande.
Wird auf diese Weise der Pflichtteil zu Lebzeiten eingefordert, so können sich sowohl Vorteile für den künftigen Erblasser als auch für den eigentlich Pflichtteilsberechtigten ergeben. Der Pflichtteilsberechtigte erhält einen Teil des Erbes bereits zu Lebzeiten des Verwandten. Der künftige Erblasser kann nach Belieben seinen Nachlass regeln, ohne auf gesetzliche Pflichtteilsansprüche achten zu müssen.
Das Wichtigste im Überblick:
Beide Parteien müssen mit dem Pflichtteilsverzicht einverstanden sein.
Der Pflichtteilsverzicht muss zwingend vom Notar beglaubigt werden.
Für den Verzicht auf seinen Pflichtteilsanspruch erhält der ehemals Pflichtteilsberechtigte eine Abfindung.
ZitatNein. Es geht um den Pflichtteil der ja, soweit ich weiß, JEDEM zusteht, egal ob er enterbt ist oder die Eltern noch leben !? :
Dann bis du falsch informiert.
Zitat:Darum geht es. Das ich meinen Pflichtteil JETZT schon einklage und auszahlen lasse, anstatt zu warten bis meine Mutter tot ist und das Geld schon zur Seite geschafft wurde.
Solange deine Mutter lebt hast du genau NULL Anspruch.
ZitatBeide Parteien müssen mit dem Pflichtteilsverzicht einverstanden sein. :
Wo liest du denn hier was von Pflichtteilsverzicht?
Falsch. Vor erben kommt nunmal sterben.ZitatNein. Es geht um den Pflichtteil der ja, soweit ich weiß, JEDEM zusteht, egal ob er enterbt ist oder die Eltern noch leben !? :
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