Vermögen wurde überschrieben, besteht Erbanspruch?

14. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Chessy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermögen wurde überschrieben, besteht Erbanspruch?

Guten Tag,
ich habe hier eine Frage der besonderen Art. Mein Vater hat sein Vermögen zu Lebzeiten an Personen oder Vereine überschrieben um auf jeden Fall sicher zu stellen, dass mir kein Cent nach seinem Ableben zukommt.
Gibt es eine juristische Möglichkeit einen Teil des überschriebenen Vermögens auf Pflichtteilbasis einzufordern?
Bin für jeden Hinweis dankbar. Die Überschreibungen fanden übrigens im letzten Lebensjahr meines Vaters statt.
MfG
ungeliebter Sohn

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47593 Beiträge, 16825x hilfreich)

Hier besteht die Möglichkeit des Pflichtteilergänzungsanspruchs nach § 2325 BGB , wenn die Schenkungen in den letzten 10 Jahren vor dem Tod Deines Vaters vorgenommen wurden. Dieser Pflichtteilergänzungsanspruch muss innerhalb von 3 Jahren nach dem Tod Deines Vaters von Dir bei den Beschenkten eingefordert werden.

Wenn Du das einzige Kind Deines Vaters warst und Dein Vater nicht (mehr) verheiratet, bzw. seine Frau bereits verstorben war, dann stehen Dir 50% des Nachlasses einschließlich der Schenkungen der letzten 10 Jahre zu.

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