Vermögensverwalter für minderjährigen Erben bestimmen !?

14. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
christel123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 15x hilfreich)
Vermögensverwalter für minderjährigen Erben bestimmen !?

Hallo liebe Experten,

ist es möglich für einen minderjährigen Erben einen Vermögensverwalter zu bestimmen.

Konkret:
A und B haben ein gemeinsames, leibliches Kind und sind geschieden. Wenn A stirbt, bevor die Kinder volljährig sind, würde vermutlich Elternteil B das Vermögen für die Kinder bis zur Volljährigkeit verwalten?! Person A hält aber B nicht für geeignet. Kann Person A also einen Vermögensverwalter bestimmen, der sich im Sinne der Kinder um das Vermögen kümmert. Beispielsweise einen nahen Verwandten? Und noch eins weiter gedacht, kann man den Vermögensverwalter (falls dieser denn überhaupt so rechtlich möglich ist) auch ggf. beauftragen das Vermögen dem Kind erst mit 21 Jahren zu übergeben?

Schon mal herzlichen Dank für Eure Antworten

LG

Christel

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3775x hilfreich)

Ja, man kann einen Vermögensverwalter bestimmen.

17x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
christel123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 15x hilfreich)

Vielen Dank für die Express-Antwort. Unter welchen Stichworten recherchiere ich Einzelheiten dazu am besten ?
Ist das im BGB geregelt ? Den Wunsch nach Vermögensverwalter für das Kind einfach ins Testament schreiben ?

15x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Zu der Thematik bieten sich zwei Lösungen an:

Einmal kann man den Weg des § 1638 BGB gehen. Das ist kostengünstig, endet aber in jedem Fall mit der Volljährigkeit des Erben. Eine Verwaltung über diesen Zeitpunkt hinaus funktioniert letztlich nur durch eine Testamentsvollstreckung. Die ist aber aufwändiger und deutlich teurer, auch wenn der Testamentsvollstrecker gratis tätig wird.

-- Editiert am 14.09.2015 15:56

-- Editiert am 14.09.2015 15:56

6x Hilfreiche Antwort

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