Hallo,
mein Vater hat sein Testament bei Gericht hinterlegt. Er beabsichtigt mich als Alleinerben auf meinen Pflichtteil zu begrenzen und diesen mit völlig absurden Forderungen (z.T. aus meiner Kindheit) zu verrechnen (es verbliebe nichts). Bereits 2* hat er erfolglos versucht diese Forderungen gerichtlich gegen mich geltend zu machen, wobei ihm die Anwälte bereits aussergerichtlich verdeutlicht haben, dass diese haltlos bzw. unbegründet sind.
Was passiert bei Eintritt des Erbfalls?
Ist es sinnvoll diese Lage bereits jetzt klären zu lassen?
Mit freundlichen Grüßen
Barthel
Verrechnung v. Forderungen im Testament?
10. September 2004
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Frage vom 10. September 2004 | 10:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verrechnung v. Forderungen im Testament?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 10. September 2004 | 10:54
Von
Status: Unbeschreiblich (47587 Beiträge, 16824x hilfreich)
Wenn die Forderungen haltlos sind, dann kann er sie nicht mit dem Pflichtteil verrechnen. Der pflichtteil steht Dir dann in jedem Fall zu.
Wenn Du gesetzlich Alleinerbe wärest, dann bekommst Du also als pflichtteil die Hälfte des Erbes. Diesen Anteil kann Dein Vater Dir nicht nehmen.
Aus meiner Sicht macht es wenig Sinn jetzt schon gegen das Testament vorzugehen. Mir ist auch gar nicht klar, ob das überhaupt ginge.
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