Verschenken

18. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
lila
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Verschenken

Ich weiß nicht, ob ich hier im passenden Forum schreibe, aber ich probiere es einfach mal. Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben?

Ich bin erfreulicherweise zu "etwas" Geld gekommen, ca. 30.000 Euro, die nun auf meinem ganz normalen Bankkonto ruhen. Irgend etwas muß ich jetzt damit anfangen, weiß aber nicht was. Hätte mir gerne eine Eigentumswohnung gekauft, aber dazu reicht es natürlich nicht. Ich müßte noch Geld aufnehmen, was mich jedoch in der heutigen Zeit schreckt.
Nun dachte ich mir, dass ich einen Teil davon meinen beiden Kindern schenken könnte, damit sie später mal keinen Erbschein brauchen oder Ähnliches. Andererseits will ich aber auch nicht, dass sie schon jetzt alleine voll darüber verfügen können, vor allem, weil sie finanziell recht gut alleine klar kommen, ich aber auch nicht jünger werde und vielleicht noch mal darauf angewiesen bin.
Mein Gedanke: Ich behalte 10.000 für mich und lege zwei Sparbücher mit je 10.000 für meine beiden Kinder an.
Und jetzt die eigentliche Frage: Weiß jemand, ob man das so bewerkstelligen kann, dass das Geld bzw. die Sparbücher offiziell den Kindern gehören, ich aber ohne ihre Zustimmung über jede Summe die ich möchte, jederzeit darauf zugreifen kann?
Mir schiene das eine gute Lösung, aber ist so etwas machbar? Weiß das jemand?
Ich könnte einfach bei der Bank fragen, aber ich komme mir mit meinen Fragen immer ziemlich blöd vor, weil ich so völlig ahnungslos in Geldangelegenheiten bin. Außerdem versuchen die immer, mir irgendwelche "sicheren" Anlagen schmackhaft zu machen, denen ich mißtraue.

Danke im Voraus, falls mir überhaupt jemand was dazu sagen kann. :)

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Du kannst es natürlich so machen, obwohl ich hierzu keine Notwendigkeit sehe (es sei denn die Kinder verstehen sich untereinander überhaupt nicht). Ihr habt in dieser Größenordnung kein Problem mit der Erbschaftsteuer. Desweiteren ist Geldvermögen im Erbfall leicht zu trennen (nicht wie ein Haus oder Wertgegenstände).
Wenn du ein Testament aufsetzt und deine Kinder als Erben zu gleichen Teilen einsetzt, dann bekommen sie auch schnell einen Erbschein (dies geschieht tagtäglich in Dtl.).

Nun aber zurück:
Du kannst natürlich deinen Kindern jeweils 10 TEUR schenken. Dazu sollten die KINDER (wenn volljährig) ein Sparbuch/Tagesgeldkonto etc. einrichten und gleichzeitig dir eine Verfügungsberechtigung einräumen. Die volljährigen Kinder müssen auf der Bank dem zustimmen.
Die Verfügungsberechtigung kann aber auch später von den Kindern widerrufen werden. Außerdem können sie ebenfalls jederzeit an das Geld, es ist ja dann ihres.
Diese Lösung ist aus meiner Sicht nur bei einem ABSOLUTEN Vertrauensverhältnis zu empfehlen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Ich würde von so einer Konstellation abraten. Wenn Du den Kindern jeweils 10T€ schenken willst, dann sollte es auch eine Schenkung sein. So, wie Du es vorhast, provoziert es nur Ärger.

Wenn Du jederzeit auf das Geld zugreifen willst, dann schenke es erst gar nicht Deinen Kindern. Den Erbschein brauchen sie sowieso.

Selbst, wenn Du verfügungsberechtigt für das Konto bist und somit ohne Zustimung der Kinder Geld abheben kannst, dann heißt das noch lange nicht, dass Du es zivilrechtlich auch darfst.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lila
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@ peron30

Meine Kinder sind erwachsen, und ich vertraue ihnen total. Ich habe mich immer auf sie verlassen können und sie sich auf mich.
Es ist schließlich so, dass ich mein Auskommen habe, es momentan nicht wirklich brauche, sie das Geld letztendlich auch mal behalten sollen, aber eben weil man nie weiß was noch kommt, deshalb möchte ich das Gefühl haben im Notfall, was immer das in meinem Fall auch mal bedeuten könnte, etwas auf der "hohen Kante" zu haben. Das gibt ein sicheres Gefühl.

Ich habe noch nie so viel Geld besessen, denn für mich ist das halt viel. Und so stehe ich dann ein bißchen belämmert da und weiß nicht wohin damit. Hätte ich nie gedacht, dass man mal nicht weiß was man mit was mehr Geld als üblich macht.

@ Unsterblich

Was heißt zivilrechtlich? Ich will doch nicht gegen irgendein Gesetz verstoßen. Das verstehe ich nicht. :(

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Mit zivilrechtlich hat "hh" den möglichen Anspruch deiner Kinder gegen dich gemeint.
Wenn du Geld von den Konten deiner Kinder holst und verbrauchst, dann könnten sie dich theoretisch zur Rückzahlung auffordern bzw. dich dazu verklagen. Schließlich ist es dann IHR Geld, du darfst zwar ran...es aber nicht ohne weiteres ausgeben.

Mein Tip:
Eröffne ein Tagesgeldkonto auf deinen Namen. Ein solches Konto wird ähnlich wie ein Girokonto geführt. Es bringt meist mehr Zinsen als ein Sparbuch. Man kann auch jederzeit über das Geld verfügen.
Zahle das Geld ein und lehne dich erstmal zurück. Gewöhne dich daran, dieses Geld zu besitzen. Irgendwann wird sich die Angst davor verlieren.
Mit der Überschreibung auf deine Kinder provozierst du nur mehr Komplikationen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Ich will doch nicht gegen irgendein Gesetz verstoßen.
Genau das würdest Du aber tun, wenn Du es so machst, wie Du es ursprünglich vorgeschlagen hast.

Eine Kontovollmacht ist in Deinem Fall nicht anders zu sehen, wie die eines Geschaftsführers für eine Firma oder die eines Kassierers für einen Verein.

Derjenige darf das Geld nur im Sinne des Eigentümers abheben und verwenden.

Eine Abhebung zur eigenen Verwendung begründet einen Schadenersatzanspruch und erfüllt m.E. sogar den Straftatbestand der Unterschlagung.

Nun gehe ich zwar davon aus, dass Deine Kinder so etwas nicht zur Anzeige bringen würden. Dennoch birgt so ein Vorgehen genügend Stoff für böses Blut.

Deine Idee ist zwar gut gemeint, aber deswegen noch lange nicht wirklich gut. Behalte das Geld lieber, lege es zinsbringend an und mache Deinen Kinder ein etwas größeres Geschenk zu Weihnachten. Dann freuen sich auch in Zukunft alle.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lila
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe mich inzwischen entschieden und werde es anders machen. Ein Drittel langfristig festlegen, ein Drittel mittelfristig, wo ich auch notfalls dran kann. Ich wußte bisher nicht dass das geht, dachte, dass ich vielleicht mal dringend etwas brauche und dann trotz Erspartem blöd dastehe. Geht jedoch, habe mich erkundigt. Und das letzte Drittel werde ich zu Weihnachten zwischen den Kindern und mir aufteilen, dann hat jeder was davon.
Außerdem werde ich ein Testament machen. Kann ja nicht die Welt kosten.
Mittlerweile sehe ich die Unsinnigkeit meiner ursprünglichen Idee ein, denn, sollte ich bei meinem Ableben noch anderes Erspartes besitzen, dann brauchten meine Kinder doch sowieso einen Erbschein.

Auslöser für meine Idee war vermutlich der "Tatort" von Sonntag, in dem alte Frauen die ihr Geld zu Hause aufbewahrten, bestohlen und ermordet wurden. Nun bin ich weder steinalt, noch so dumm, so viel Bargeld im Haus aufzubewahren, bin allerdings trotzdem in finanziellen Dingen reichlich naiv.

Jedenfalls Danke für Eure Auskünfte :)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.925 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen