Verschenktes Geld zurück ans Heim?

13. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Eugen O.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verschenktes Geld zurück ans Heim?

Guten Morgen zusammen.
Meine Oma möchte mir als Enkelkind Geld für meine neugekaufte Wohnung schencken. Die Summe beträgt ca 7000€
Die komplette Summe geht ins Eigenkapital ein, die für die Finanzierung angedacht wurde und ist somit später nicht mehr verfügbar.
Jetzt die Frage meiner Oma an mich. Wie verschenkt man das am besten? Sollte sie, was wahrscheinlich nicht der Fall sein wird, ins Heim kommen und Ihre Rente nicht dafür ausreichen, werde ich dann meine Wohnung verkaufen müssen um das verschenkte wieder zurück zu erstatten?Vor einiger Zeit wurde auch eine Zahlung an meine Eltern für den Hausbau getätigt. Dieses wurde ebenfalls an sie verschekt. Wie sieht es da rechtlich aus?

Danke im Voraus

Mfg
Eugen

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Eine Schenkung kann zurückgefordert werden, wenn der Schenker unterhaltsbedürftig wird (§ 528 BGB ). Diesen Rückforderungsanspruch leitet das Sozialamt auf sich über, sofern es die Kosten für das Heim übernehmen muss.

Die Rückforderung ist jedoch ausgeschlossen, wenn Du außerstande bist, die Schenkung zurückzugeben (§ 529 Abs. 2 BGB ) oder wenn seit der Schenkung mehr als 10 Jahre vergangen sind (§ 529 Abs. 1 BGB ).

Du wirst also wahrscheinlich zur Rückzahlung nicht die Wohnung verkaufen müssen, allerdings kann es sein dass die Rückzahlung in angemessenen Raten erfolgen muss.



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