Verständnisfrage Erbfolge und Pflichtteilsanspruch

28. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 917x hilfreich)
Verständnisfrage Erbfolge und Pflichtteilsanspruch

Ehepaar Mann und Frau , keine gemeinsamen Kinder, Mann hat ein alleiniges Kind. Ehepaar setzt sich per Berliner Testament gegenseitig als Erben ein.

Mann hat keine anderen Verwandten außer Frau und Kind .
Frau hat als weiteren Verwandten noch einen Bruder.

Mann verstirbt, Kind macht seinen Pflichtteilsanspruch nicht geltend.
Dann verstirbt Frau. Kind wird gemäß Berliner Testament Alleinerbe.

Ist es korrekt, dass der Bruder der Frau einen Pflichtteilsanspruch auf 50 % des gesamten Vermögens hat?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32402 Beiträge, 17074x hilfreich)

Nein - Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Nein - Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch.
Ah .... danke schön. Zu lange nachgedacht und trotzdem § 2303 BGB nicht berücksichtigt.

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#3
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(891 Beiträge, 218x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Dann verstirbt Frau. Kind wird gemäß Berliner Testament Alleinerbe.

Das Kind ist kein leibliches Kind der zuletzt verstorbenen Mutter. Es ist Alleinerbe von der Mitter. Welche steuerlichen Freibeträge gelten in diesem Fall?@

Signatur:

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46692 Beiträge, 16550x hilfreich)

Für Stiefkinder gilt der gleiche steuerliche Freibetrag wie für leibliche Kinder, also 400.000€.

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#5
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(891 Beiträge, 218x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Dann verstirbt Frau. Kind wird gemäß Berliner Testament Alleinerbe.


Nur für mich zum Verständnis: Das Stiefkind wird laut Testament zum Alleinerben. Falls es kein Testament gäbe, würde das Stiefkind leer ausgehen. Denn es ist ja nicht mit der Mutter verwandt. Ist das richtig?

Signatur:

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46692 Beiträge, 16550x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Falls es kein Testament gäbe, würde das Stiefkind leer ausgehen. Denn es ist ja nicht mit der Mutter verwandt. Ist das richtig?


Richtig

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