Hallo zusammen,
ich hätte folgende Frage. Und zwar ist meine Cousine relativ jung gestorben und hat ein Haus inkl. ein paar kleine Flächen hinterlassen. Zudem hatte sie noch ein überschaubares Darlehen bei der Bank das ganz normal bedient wurde. Da sie keine Nachkommen hatte und nicht verheiratet war erbte ihr Mutter (90+) im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge (2. Ordnung). Kurz darauf ist nun auch die Mutter verstorben und der gesamte Nachlass ist den Geschwistern der Mutter zugefallen, die jetzt eine Erbengemeinschaft bilden. Sprich wieder Erbfolge der 2. Ordnung.
Das ist alles relativ klar und nachvollziehbar. Leider dauert das Ausstellen der Erscheine nun seine Zeit und in dieser Zeit ist die Erbengemeinschaft handlungsunfähig.
Die Bank hat es sich aber nicht nehmen lassen das Darlehen sofort zu kündigen und auf das Girokonto zu packen. Natürlich laufen da nun die Dispozinsen auf.
Gibt es irgendeine Möglichkeit das zuverhindern bzw. ist das überhaupt rechtens, weil m.E. nutzt die Bank die Situation einfach aus, weil niemand in dieser Übergangszeit etwas machen kann.
Ich hab schon mal gehört, dass es einen Zeitraum gibt in dem sämtliche Geschäfte ruhen. Zählt das auch für Zinsen und was kann ich jetzt konkret tun?
Danke & Gruß!
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Verstorben, Darlehen gekündigt & Handlungsunfähig
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Meines Erachtens treten die Erben an die Stelle des Erblassers.
Solange die Erben das Darlehen abzahlen liegt kein Grund
vor, das Darlehen zu kündigen.
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Natürlich könnten die Erben einfach versuchen das Darlehen bedienen, aber wer geht einfach in Vorleistung ohne Sicherheit, auch wenn das Anwesen vorhanden. Zumal verlangt die Bank ein offizieler Dokument, dass die Geschwister als Erben ausweißt...
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quote:
aber wer geht einfach in Vorleistung ohne Sicherheit, auch wenn das Anwesen vorhanden.
An welche Sicherheit habt Ihr denn gedacht, wenn das Haus schon nicht ausreicht. Sollte sich wider erwarten herausstellen, dass es doch einen anderen Erben gibt, wäre dieser schließlich zu Schadenersaz verpflichtet.
quote:
Zumal verlangt die Bank ein offizieler Dokument, dass die Geschwister als Erben ausweißt...
Das gilt wohl kaum für Einzahlungen, d.h. für die Bedienung des Darlehens.
quote:
Gibt es irgendeine Möglichkeit das zuverhindern bzw. ist das überhaupt rechtens, weil m.E. nutzt die Bank die Situation einfach aus, weil niemand in dieser Übergangszeit etwas machen kann.
Da gibt es keine Möglichkeit. Die Bank muss es sich nicht gefallen lassen, dass sich die Erben ohne erkennbaren Grund weigern, die Raten zu bezahlen.
quote:
Ich hab schon mal gehört, dass es einen Zeitraum gibt in dem sämtliche Geschäfte ruhen.
Das war wohl ein Gerücht. Die Geschäfte gehen mit dem Tag des Todes auf die Erben über und sind auch mit diesem Datum von den Erben fortzuführen.
quote:
Leider dauert das Ausstellen der Erscheine nun seine Zeit und in dieser Zeit ist die Erbengemeinschaft handlungsunfähig.
Dass die Erben handlungsunfähig sind, stimmt natürlich nicht. Für die meisten Handlungen der Erben ist ein Erbschein nicht erforderlich.
Im konkreten Fall droht wohl auch die Zwangsversteigerung des Hauses, wenn sich die Erben weiter weigern, die Darlehensraten zu zahlen. Um Einnahmen zu erzielen, könnten sie z.B. das Haus vermieten.
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Lass es mich anders erklären. Der Todesfall der alten Mutter ist noch keine zwei Wochen her und die Erben (Geschweister) sind formal nocht nicht festgestellt/ermittelt. Es gibt aber nach der gesetzlichen Erbfolge keine Alternative zu ihnen.
Die erste Reaktion der Bank ist natürlich das Verlangen eines Nachweises, dass man berechtigter Erbe ist. Ansonsten könnte ja jeder zur Bank laufen und sich als Erbe ausgeben und ohne auch nur ein Stück Papier in der Hand die Geschäfte führen. Im Guten (Geld einzahlen) wie im Schlechten (Geld abheben).
Das Haus steht natürlich zur Veräußerung an. Die Absicht der designierten Erben ist aber, die Schulden in ein kurzfristiges Darlehen umzuwandeln und sobald das Haus verkauft ist die Schulden sofort zu begleichen.
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Blöde Situation. Aber da hilft nichts. Die Bank wird eine Zwangsversteigerung nicht vor Erhalt des Erbscheins schaffen. Die Verfahrensweise mit dem Girokonto und 10-15% Zinsen ist natürlich fies und widerspricht der Schadensminderungspflicht. Daher würde ich möglichst bald nach Klärung der Vermögensverhältnisse+Erbschein versuchen die Schulden in kleinen Raten abzutragen und gleichzeitig eine Finanzierung zu bekommen. Dabei sollte man Angebote anderer Banken einholen und die alte Bank damit unter Druck setzen. Auch die Dispozinsen würde ich nur zu ca. 5% tragen und mit dem Ombudsmann drohen.
Je höher die Summen, desto mehr lässt sich auf dem Verhandlungsweg erreichen.
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