Verstorbener Stiefvater

7. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb455221-10
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verstorbener Stiefvater

Hallo,
ich wende mich heute mit einer Sache an euch , in der ich nicht mehr durchblicke.
Meine Eltern waren Eigentümer einer Eigentumswohung zu gleichen Teilen- zum besseren Verständnis: ich bin das uneheliche Kind meiner Mutter, aus der Ehe ging meine Schwester hervor. Mein Vater verstarb bereit 2004 und vermachte seinen Anteil der bereits getilgten Wohnung zu einem Drittel meiner Stiefschwester und zu drei Drittel meiner Mutter. Die Wohnung wurde nun verkauf für 56.000 €, davon wurde mit ein eine Summe von 15.000€ zugbilligt, die ich aber nie sah, das Schwesterherz sich nach Malta absetzte.
Meine Frage ist: steht mir eigentlich auch ein Pflichtteil der Wohnung als uneheliches Kind zu ( seitens des Vaters), denn durch einen Verplapperer meiner Stiefschwester wurde sie dieszüglich nach dessen Tod ausgezahlt.

Lieben Dank für die Antwort
Sabine

-- Editier von fb455221-10 am 07.12.2016 12:49

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage ist: steht mir eigentlich auch ein Pflichtteil der Wohnung als uneheliches Kind zu ( seitens des Vaters),

Ja, der Anspruch ist allerdings verjährt. Du hättest diesen Anspruch innerhalb von 3 Jahren geltend machen müssen.


-- Editiert von cruncc1 am 07.12.2016 12:56

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Ich verstehe das nicht ganz. Ist dein "Vater" dein leiblicher Vater? Falls nein, hat er die Vaterschaft anerkannt? Wer hat dir wann 15.000€ zugebilligt? 1/3 + 3/3 = 4/3 => Das geht nicht
Als Kind der Mutter hast du keinerlei Anspruch auf einen Pflichtteil von deinem Stiefvater, wenn nicht andere Gründe (z.B. Anerkennung der Vaterschaft) dazukommen. Oder meinst du einfach, dass deine Eltern noch nicht verheiratet waren als du geboren wurdest? Dann wäre deine Schwester aber deine richtige Schwester und nicht deine Stiefschwester.

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#3
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Das ist wirklich verworren. Bitte mal (er)klären:

- Ist der Mann, den deine Mutter nach deiner Geburt geheiratet hat, auch dein leiblicher Vater/Erzeuger oder ein Fremder und damit dein Stiefvater?
- Ist der 2004 verstorbene der Mann, den deine Mutter nach deiner Geburt geheiratet hat?
- Wie viele Drittel oder Viertel waren es nun?
- Lebt deine Mutter noch?
- Wer hat die Wohnung verkauft?

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#4
 Von 
fb455221-10
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, ist mein Stiefvater und man heiratete nach meiner Geburt - Stiefschwester ist ehelich. Der Vater verstarb 2006, sorry, hab mich da verrechnet und war derselbe Mann. Nach dessen Tod zahlte er wohl meiner Schwester deren Anteil der Wohnung aus. Mutti verstarb 2014 in einem Pflegeheim, Stiefschwester lebte in der Hütte samt Freund. Dann verkaufte sie die Wohnung für 56.000€ und machte den Abflug nach Malta. Laut Anwalt stünden mir 15.000 zu und fragt mich nicht, wie der auf 1/3 berechtigtes Erbe kommt. Ich blicke das selber nicht ... Aber meine Frage bezieht sich auf das Pflichtteil meines Stiefvaters - hätte ich da keinen Anspruch drauf? Wusste ja nicht, dass der das ausgezahlt hatte ..

Liebn Dank nochmal

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#5
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Vom Erbe deines Stiefvaters bekommst du keinen Pflichtteil, du warst ja nicht sein Kind.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von fb455221-10):
Der Vater verstarb 2006, sorry, hab mich da verrechnet und war derselbe Mann. Nach dessen Tod zahlte er wohl meiner Schwester deren Anteil der Wohnung aus.


Sorry, aber das ist immer noch verworren. Wie kann er sie nach seinem Tod noch auszahlen? Wenn deine Stiefschwester damals bereits ausbezahlt wurde, steht dir aber soweit ich weiß auch die Hälfte des Geldes aus dem Wohnungsverkauf zu.

Ansonsten ist das mit dem Drittel leicht erklärt, vorausgesetzt es wurde geerbt und nicht vorher ausbezahlt:

Nehmen wir mal an, die Eigentumswohnung ist das Haupterbe und davon reden wir nun. Deine Stiefschwester erbte damals laut Testament 1/3 der Wohnung, die anderen 2/3 erbte eure Mutter. Nach dem Tod eurer Mutter haben deine Stiefschwester und du sie jeweils zur Hälfte beerbt. Die Hälfte von 2/3 ist 1/3. Dir standen nach dem Tod eurer Mutter somit 1/3 der Wohnung zu.

Ich gehe davon aus, du hast bisher keinen Anspruch auf das Erbe gestellt und es gab noch keine Teilerbauseinandersetzung. Das würde erklären, warum deine Stiefschwester die komplette Wohnung ohne deine Zustimmung verkaufen konnte.

Ein Drittel von 56.000€ sind übrigens über 18.000€. Möglicherweise hat der Anwalt da Gebühren oder Altlasten bereits abgezogen. Du müsstest nun deine Schwester auf Malta verklagen, wenn sie dauerhaft dorthin umgesiedelt ist. Eventuell besteht die Möglichkeit des Zugriffs auf das Geld, wenn es sich noch auf dem Konto einer deutschen Bank befindet. Dafür benötigst du aber auf alle Fälle einen erfahrenen Anwalt.

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